Gewerbe für Reselling?
Hallo Zusammen!
angenommen ich will mir als Schüler nebenbei ein bisschen Geld dazu verdienen und trage mich in Raffles ein um ab und zu mal einen Schuh zu bekommen den ich auf Ebay verkaufe.
Würdet ihr sagen ich muss auch ein Gewerbe anmelden wenn es nur in diesem kleinen Stil ist? Ich weiß es ist natürlich gewinnorientiert aber ich denke bei so wenig (Maximal 1-2 Schuhe pro Monat) sollte es doch eigentlich kein Problem sein und niemandem auffallen oder?
Danke für eure Zeit :)
2 Antworten
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist selbstverständlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung, und bei eBay, eBay Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Dafür musst du ein Kleingewerbe anmelden. Das geht auch als Jugendlicher
Ist aber ein gebräuchlicher Begriff.
Da wird halt die Kleinunternehmerregelung angewendet.
Der gebräuchliche Begriff mag sein, dennoch muss er ein Gewerbe anmelden.
Und die Voraussetzungen dafür stehen in meiner ausführlichen Antwort.
Es gibt kein "Kleingewerbe" das sollte man nicht mit der Kleinunternehmerregelung verwechseln.
Und ein Minderjähriger braucht für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis seiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.