Getuntes Moped steht nur da. Strafe?

4 Antworten

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erlischt, sobald du eine Änderung vornimmst, welche beispielsweise das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert.

Eine Grundlage für ein Verwarngeld wegen eben dieser erloschenen Betriebserlaubnis sehe ich hier allerdings nicht, wenn dir keine vorherige Fahrt nachgewiesen werden kann.

Wenn dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist, liegt erstmal nur ein Gebrauch vor. Unter den "Gebrauch" fallen alle KFZ-typischen Vorgänge - also nicht nur das Fahren, sondern z.B. auch das Be- und Entladen, Tanken, oder wie hier das Parken. Für jeglichen Gebrauch ist daher beispielsweise auch eine Versicherung erforderlich.

Anders sieht es mit der Betriebserlaubnis aus, diese ist laut §4 FZV hingegen erst für die tatsächliche Inbetriebnahme erforderlich:

(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Sofern du das Fahrzeug also wirklich dort hingeschoben hast, hast du das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt, somit kann dir nicht vorgeworfen werden, ein Fahrzeug ohne die erforderliche Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt zu haben.

Die zugehörige Tatbestandsnummer wäre 319500:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
50,00€

Auch hieraus ergibt sich, dass eine tatsächliche Inbetriebnahme stattgefunden haben muss.

AnonymerHase88 
Fragesteller
 26.12.2022, 14:21

Wow vielen Dank für die Recherche. Nein das Fahrzeug war nicht im Betrieb. Es wurde erst gestartet nach der Aufforderung von der Polizei.

Okay vielen Dank :)

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das Moped war auf öffentlichem Grund, hatte eine Nummerntafel drauf, entsprach aber nicht dem Typenschein/Zulassungsschein, = Strafe.

wwas heißt " Steht nur da" . du bist damit doch auch dahin gefahren über Öffendliche Wege und auf einen öffendlichen Parkplatz.

Ja, jetzt kommt bestimmt die ausrede" Ich wollte was einkaufen, weil mir langweilig war- habe ich das Moped aus der Garage geholt, es zum Parkplatz geschoben und nach dem Einkaufen, wollte ich es wieder nach Hause schieben" - Also solche Geschichten brauchst du nicht erzählen, die glaubt keiner.

Zu deinem auspuff- wirst sehen was da kommt. weil du ja nicht erzählst, was sie genau nachgesehen haben. oder auch gesagt haben. und Raten kann hier auch keiner.

AnonymerHase88 
Fragesteller
 26.12.2022, 13:03

Ja die Story ist schon ca. 6 Monate alt. Hab nur eine Strafe wegen dem Sportauspuff bekommen. Aber wollte nur wissen ob sie mir die Strafe drücken können, ohne Beweise zu haben dass ich damit gefahren bin.

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matrix791  26.12.2022, 13:06
@AnonymerHase88

dann leg einspruch ein- dann gehts zu einem richter- dem kannst du das Märchen dann nochmal erzählen.

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tomgun  26.12.2022, 13:07
@AnonymerHase88

Es geht nicht darum ob du es gefahren hast. Es war auf einem öffendlichen Parkplatz abgestellt und hat auf Grund des falschen Auspuffes seine Zulassung verloren. Es ist also alles im Rechtlichen Sinne richtig. Sei froh das daraus nicht mehr geworden ist.

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migebuff  26.12.2022, 13:51
@tomgun
Es war auf einem öffendlichen Parkplatz abgestellt und hat auf Grund des falschen Auspuffes seine Zulassung verloren. Es ist also alles im Rechtlichen Sinne richtig.

Nein. Bitte nicht Gebrauch und Inbetriebnahme verwechseln.

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Solange dein auspuff eine e nummer hat können sie eigentlich nichts sagen. Wenn du nichts weiteres an der abgasanlage gemacht hast.

Sehr komische story... manchmal wollen die Polizisten einfach recht haben, sie sitzen immer am längeren hebel