Gesamteinkommen beträgt 1937,49€. Habe ich recht auf kinderzuschlag oder wohngeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe Antwort von @ TreudoofeTomate bezüglich des Wohngeldes und für den Kinderzuschlag gibt es auch einen kostenlosen Rechner im Internet !

Aber den kannst du dir ggf.auch sparen,ich rechne es dir aus soweit es möglich ist.

Eure Warmmiete beträgt 616,85 € + 2 x 364 € Regelsatz für euch Erwachsene = 728 € + 1 x 237 € Regelsatz fürs Kind = gesamt min. 1581,85 € an Bedarf nach dem SGB - ll,also das was euch vom Jobcenter als ALG - 2 bzw.besser bekannt als Hartz - lV zustehen würde.

Du hast 647,49 € Elterngeld,da kommt es darauf an ob du es für 1 oder 2 Jahre beziehst.

Würdest du es auf 1 Jahr bekommen würde dir das Jobcenter 300 € als Freibetrag pro Monat theoretisch abziehen,es bliebe dann bei dir nur ein anrechenbares Elterngeld von 347,49 €.

Wenn du es aber auf 2 Jahre bekommen würdest,dann halbiert sich der Freibetrag,es würden dann nur 150 € theoretisch abgezogen,dann läge das anrechenbare Elterngeld dann bei 497,49 €.

Dein Mann hat 1100 € Netto,da hat er min.1200 € Brutto und somit min. einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 300 €.

Es ist das Brutto / Nettoeinkommen deines Mannes wichtig,denn nach dem Brutto berechnen sich die Freibeträge.

Vom Brutto hätte er dann erst mal einen Grundfreibetrag von 100 €,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto ( durch das Kind,sonst nur bis 1200 € ) noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge würden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen und das ergibt dann sein anrechenbares Einkommen,dass wird dann addiert mit deinem anrechenbaren Elterngeld + die 190 € Kindergeld,dass ist dann Einkommen des Kindes und das ergibt dann insgesamt das anrechenbare Einkommen was dann auf euren obigen Bedarf angerechnet würde.

Bedarf min. 1581,85 € !

Beim Mann bleiben dann angenommen 770 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig,dazu dann 190 € Kindergeld = 960 € und dazu dann dein anrechenbares Elterngeld von entweder 347,49 € oder 497,49 € wenn du es auf 2 Jahre beziehen würdest.

Das würde dann ein gesamtes anrechenbares Einkommen von entweder ca. 1307,49 € oder dann von 1457,49 € ergeben.

Bedarf min. 1581,85 € minus 1307,49 € anrechenbares Einkommen = min. 274,36 € Restbedarf die euch noch fehlen würden,in diesem Fall würde euch kein Kinderzuschlag zustehen,weil dieser derzeit max. 140 € pro Kind betragen würde,ab 01.07.2016 dann 160 €.

Der Kinderzuschlag würde euren Bedarf also nicht decken,deshalb würde er euch nicht zustehen,weil noch Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde.

Bedarf min. 1581,85 € minus 1457,49 € anrechenbares Einkommen = min. 124,36 € Restbedarf.

Du müsstest dir dann um sicher zu gehen doch noch mal einen Rechner für Kinderzuschlag suchen,ich habe es zwar schon mal fiktiv mit einem berechnet,aber ich kenne das Bruttoeinkommen deines Mannes nicht,die Neben und Heizkosten müssen auch angegeben werden.

Ich bin aber zu dem Ergebnis gekommen das auch hier kein Anspruch bestehen würde,denn es bliebe bei einem nicht gedeckten Bedarf von etwa 20 € und deshalb bestünde auch hier noch Anspruch auf ALG - 2.


krokus221 
Fragesteller
 04.06.2016, 06:57

Wow vielen lieben dank 😵✨

isomatte  04.06.2016, 07:19
@krokus221

Bitte schön,wenn es geholfen hat !

Kommen also die Rechner für Wohngeld / Kinderzuschlag zu dem Ergebnis das da kein Anspruch besteht,dann stellt einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter und wenn es nur ein paar Euro im Monat sind.

Der Leistungsbezug hat aber den Vorteil das ihr erstens von den Rundfunkgebühren befreit wärt und zweitens würde euch auf formlosen Antrag auch eine evtl.Nachzahlung aus einer Jahresendabrechnung übernommen,wenn diese sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen würde.

Sie muss euch aber spätestens im Monat der Antragstellung zugehen,weil der Antrag auf den 1.des Monats rückwirkend gilt,in dem der Antrag gestellt wurde oder dann eben im Leistungsbezug.

Du musst beim ALG - 2 der Vermittlung in Beschäftigung auch bis zum 3 Lebensjahr des Kindes nicht zur Verfügung stehen.

Es kann dann also noch mehr Anspruch auf eine Aufstockung bestehen,denn dein Mann könnte ggf.noch Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen.

In den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale und 15,33 € Werbungskosten Pauschale enthalten,macht zusammen 45,33 € und ein Rest von 54,67 €.

Würde er jetzt angenommen mit dem PKW - auf Arbeit fahren müssen,dann kann er min. noch den monatlichen Beitrag für die KFZ - Haftpflicht geltend machen und ggf.noch andere berufsbedingte Aufwendungen.

Dazu könnte er dann für die einfache Strecke noch 0,20 € pro km geltend machen.

Diese Beträge werden dann addiert und die Summe von den 54,67 € abgezogen,alles was dann über diesen 54,67 € liegen würde kann er zusätzlich zu seinem Freibetrag auf Erwerbseinkommen geltend machen.

krokus221 
Fragesteller
 04.06.2016, 10:46

Mein bedenken war immer zum thema ALG 2 das ich benachteiligt werde und die mir dann plötzlich von dem elterngeld etwas abziehen oder was anderes. Also ist es mir dann nur vom vorteil wenn ich ALG 2 beantrage?!

isomatte  04.06.2016, 19:05
@krokus221

Du müsstest nur schreiben ob du das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre beziehst,ob ihr nur das eine Kind habt,wenn nicht wie viele noch,wie alt und was diese evtl.für Einkommen in Brutto / Netto haben und wo ihr wohnt !

Denn es muss geprüft werden ob eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung in eurer Stadt auch angemessen für euch ist,deshalb kommt es darauf an wie viele Personen in der Wohnung leben und wo ihr lebt,weil die KDU - eben bundesweit unterschiedlich ausfällt.

Würde sie unangemessen sein dann würde das Jobcenter die tatsächliche KDU - in der Regel nur für weitere 6 Monate übernehmen und danach nur noch die angemessenen Kosten.

Ihr würdet dann schriftlich aufgefordert die Kosten zu senken,es würde auch angegeben wie lange die tatsächlichen Kosten übernommen würden.

Dann könntet ihr euch überlegen ob ihr umziehen wollt oder nach dieser Übergangszeit dann die Differenz selber zuzahlt,wenn ihr da wohnen bleiben wollt.

Mal angenommen ihr seid nur 3 Personen und die KDU - ist angemessen,dann hättet ihr sicher zumindest mal finanziell einen Vorteil,also mehr Geld zur Verfügung.

krokus221 
Fragesteller
 05.06.2016, 11:21

Wir sind zu dritt im haushalt. Ich beziehe ein jahr lang elterngeld. Werde wenn der kleine 1 jahr alt ist wieder anfangen zu arbeiten. Ich werde aufjedenfall die anträge besorgen, ausfüllen & abgeben.

isomatte  06.06.2016, 05:23
@krokus221

Dann sollte die erste Berechnung auf euch zutreffen,also da wo ca. 275 € an Aufstockung pro Monat raus kamen,dass dann zumindest ab der Bewilligung für weitere 6 Monate,weil ich nicht weiß ob die KDU - in eurem Fall für 3 Personen angemessen ist !

Aber dazu hatte ich dir ja schon geschrieben wo du das im Internet nachsehen kannst.

Den Hauptantrag und die dementsprechenden Anlagen findest du im Internet zum ausdrucken.

Du solltest dann angeben ,, Hauptantrag ALG - 2 " und dazu dann den Namen deiner Stadt und je nach dem was ihr dann im Antrag ankreuzt bzw.beantwortet seht ihr dann was für eine Anlage dann benötigt wird,dass steht dann darunter,die suchst du dann je nach Bedarf und druckst sie aus.

Noch etwas zum Vermögen was ihr haben dürft :

Euer Kind dürfte auf einem eigenen Konto / Sparbuch 3100 € haben und dazu noch einmal einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.

Ihr dürft dann jeweils auch so viel haben,allgemein gilt dann aber bei euch,pro vollendetem Lebensjahr 150 € und dazu jeweils die einmaligen 750 €.

Lebensversicherungen usw.zählen auch als Vermögen,sollte die Verwertung laut Vertrag möglich sein,wenn also laut Vertrag die Auszahlung erst ab einem bestimmten Alter möglich wäre oder bei der vorzeitigen Auflösung ein Verlust von mehr als 10 % eintreten würde,dann ist eine Verwertung ausgeschlossen bzw.wäre nicht angemessen und dürfte nicht gefordert werden.

Ein PKW - dürfte jede arbeitsfähige Person ab dem 15 Lebensjahr besitzen,der Zeitwert sollte dabei jeweils 7500 € nicht übersteigen,dieser Wert ist dann privilegiertes Vermögen und zählt nicht zu eurem genannten Schonvermögen,was ich oben genannt habe,es wird also nicht darauf angerechnet.

Bei euch beiden wäre es auch egal wo das Geld auf dem Konto / Sparbuch liegt,weil ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet und eh alles zusammen gerechnet wird.

Sollte angenommen der PKW - den Zeitwert übersteigen,ihr aber weniger Schonvermögen haben,dann könnt ihr den Überschuss zu eurem vorhanden Vermögen addieren und wenn ihr dann nicht über der Grenze eures Schonvermögens liegen würdet ist eine Aufforderung den PKW - zu verwerten nicht wirtschaftlich.

Denn dieser übersteigende Betrag durch einen evtl.Verkauf müsste dann eurem Schonvermögen zugerechnet werden.

Danke dir für deinen Stern !

krokus221 
Fragesteller
 06.06.2016, 16:58

Vielen herzlichen dank ***** 5 sterne von mir :)

Gib deine Daten in einen Wohngeldrechner ein: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P%28wgrbstrt%29

Das Kindergeld ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das Einkommen deines Mannes muss als Bruttobetrag eingegeben werden (Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht vergessen).

Von deinem Elterngeld bleiben 300 EUR anrechnungsfrei, es sei denn, du bekommst es für 24 Monate. Dann sind nur 150 EUR frei zu lassen.

krokus221 
Fragesteller
 03.06.2016, 22:58

Vielen dank!