Gerichtliches Schreiben

5 Antworten

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Hab mal schnell ein muster erstellt.

Hoffe, es konnte helfen.

Einstweilige Verfügung (Muster) - (Recht, Gericht)
meinMeinung  19.05.2013, 18:39

soll nicht an MattoxLp gerichtet sein, sondern an den/diejenigen Leser oder Verwender:

Ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen, sei ausdrücklich erwähnt, dass es sich nicht etwa um einen Scherz handelt, sondern durchaus als Urkundenfälschung im Sinne von Täuschungen im Rechtsverkehr (§ 267 StGB und folgende) gewertet werden kann, wenn man ein amtliches Zeugnis, Urkunde oder Schreiben verfasst, was den Eindruck erwecken soll, dass es von offizieller Stelle kommt, z.B. von einem Gericht.

MattoxLp  19.05.2013, 19:13
@meinMeinung

Obwohl das Schreiben einen amtlichen Eindruck erwecken könnte, ist hier sehr deutlich, dass dieses Schreiben keines ist, da weder Namen, noch Gerichte, Instanzen o. Ä. genannt werden.

Derjenige, und da gebe ich "meinMeinung" recht, der ein solches Schreiben nicht ausschließlich zu "Demonstrationszwecken" verwendet, macht sich hier nicht nur der Urkundenfälschung, sondern auch der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar.

Ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen, sei ausdrücklich erwähnt, dass es sich nicht etwas um einen Scherz handelt, sondern durchaus als Urkundenfälschung im Sinne von Täuschungen im Rechtsverkehr (§ 267 StGB und folgende) gewertet werden kann, wenn man ein amtliches Zeugnis, Urkunde oder Schreiben verfasst, was den Eindruck erwecken soll, dass es von offizieller Stelle kommt, z.B. von einem Gericht.

ohne weitere Kommentare.

Gerichtliche Schreiben verfassen nur Gerichte.

Wenn Du sagst worum es geht kann man Dir sicher besser helfen.

Was soll das denn sein? (Inhalt, Betreff, Informationen)

Und wofür brauchst du es? (Ist es ein Schreiben ans Gericht oder vom Gericht?)

kirschzauber 
Fragesteller
 19.05.2013, 17:56

Es ist ein Brief vom Gericht an jmd. der eine andere person, nennen wir sie mal xy, belästigt, terrorisiert und mobbt. xy hat ihn angezeigt und ich soll jetzt eine gerichtliches schreiben an die andere person schreiben, die xy belästigt.

MattoxLp  19.05.2013, 17:57
@kirschzauber

Als Urteil oder als Einstweilige Verfügung?

Oder wie meinst du das?

kirschzauber 
Fragesteller
 19.05.2013, 17:58
@MattoxLp

als einstweilige verfügung

anitari  19.05.2013, 18:31
@kirschzauber

Eine einstweilige Verfügung verfaßt und verschickt das Gericht.

Oder ist das eine Hausaufgabe?

meinMeinung  19.05.2013, 18:50
@anitari

pardon, wer eine solche Hausaufgabe bekommt, würde diese konkreter formulieren können, oder wissen, dass im Rechtssystem klar definierte Formulierungen für Verfügungen existieren, ganz allein deswegen, um den sog. Verfahrensfehlern zu entgehen. Nein, das kann keine Hausaufgabe eines Jura-Studenten sein. Und eine Berufsausbildung zum Obersten Gerichts-Richter (-: kenne ich auch nichht

MattoxLp  19.05.2013, 19:17
@meinMeinung

Niemand behauptet, dass der Nutzer die Briefe des Gerichtes "neu formulieren" soll geschweige denn, dass je eine solche Verfügung von ihm veröffentlicht wird.

Das ist der Sinn und Zweck der Hausaufgaben. Wenn man BWL studiert und dort Bilanzen erstellt legt man diese auch nicht dem Finanzamt vor.

Außerdem kann man als Referent beim Amtsgericht durchaus einen solchen Brief "schreiben" um zu sehen, wie man ihn formulieren würde. Das man nachher, wenn man beim AG arbeitet die Vorlagen nimmt, ist klar...

meinMeinung  19.05.2013, 19:45
@MattoxLp

deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, MattoxLp, aber mir erschliessen sich nicht die Zusammenhänge der Anfrage & Reaktionen des Fragestellers. Als "Referent beim Amtsgericht" hat man bereits eine juristische Grundausbildung und Zugang zu den juristischen Quellen, Plattformen, Referenzen ...

Aber wie ich schon sagte, ich will dem Fragesteller nichts unterstellen.

PS: was die Bilanzen anbelangt, in der Buchhaltung gibts in der Tat Vorgaben und Vorlagen, die man selbst als Student nicht neu erfindet.

MattoxLp  19.05.2013, 20:40
@meinMeinung

Nein, aber unser Dozent hat uns gesagt, das und das kriegt ihr (an Informationen), jetzt macht mal.

Außerdem ist, denke ich, seine Frage mit dem Muster nun zur Gänze beantwortet. Er wurde über die Verwendung, v. a. die missbräuchliche Verwendung, aufgeklärt.

Was er jetzt nun damit anstellt, ist seine Sache.

aha ...

da muss sicherlich die adresse vom gericht drauf

kirschzauber 
Fragesteller
 19.05.2013, 17:57

haha wie witzig du doch bist

meinMeinung  19.05.2013, 18:30
@kirschzauber

was genau ist daran witzig?

MattoxLp  19.05.2013, 19:20
@meinMeinung

Deine Infantile Antwort ist witzig.

Und diese ist - bezogen auf das letzte Wort - sarkastisch.