Geld Zuschuss bei Auszug aus elterlicher Wohnung?
Hallo alle zusammen,
Ich habe eine Frage an euch, da das örtliche Jugendamt anscheinend keine Antworten geben will oder kann.
Folgender Fall: Die Eltern sind geschieden, der Vater zahlt Unterhalt. Die minderjährige Tochter lebt bei ihrer Mutter und ist noch Schülerin, möchte mit 18 ausziehen. Sie verdient 200€ im Monat, ansonsten erhält sie kein weiteres Geld (also auch kein Taschengeld oder ähnliches). Wie wäre der Plan zu bewerkstelligen auszuziehen?
Gibt es Zuschuss vom Staat für die Wohnung? Hat sie Ansprüche auf Geld von ihren Eltern? Gibt es sonstige Zuschüsse die sie in Anspruch nehmen kann?
Vielen Dank im Vorraus
5 Antworten
Nein, i.d.R. gibt es keine Zuschüsse vom Staat - denn das könnte der auch gar nicht leisten. Dann würden sicher alle 18jährigen gerne in eine eigene Wohnung ziehen (lol).
Da die Eltern bis nach der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig sind - sind diese am Zuge: Ansprüche hat die Tochter auf ihr Kindergeld, auf den Unterhaltsbeitrag des Vaters und eigentlich auch auf den entsprechenden Unterhaltsbeitrag der Mutter. Diese kann sich jedoch erst einmal darauf berufen, dass der Tochter ja zuhause eine Wohnmöglichkeit, Essen, Strom, Wärme etc. zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht unbedingt so, dass die Tochter den Unterhaltsbeitrag der Mutter in Bargeld beanspruchen könnte.
Ist natürlich nach dem Abitur der Studienplatz weit weg oder der Ausbildungsbetrieb - dann wäre dies wieder etwas anderes. Dann könnte - je nach Einkommen der Eltern - auch Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe eine Option sein.
Gutes Gelingen
Daniela
Ja, aber das ist wahrscheinlich bei 80 - 90 % aller Familien der Fall. Das beginnt meist mit der Pubertät und endet erst, wenn die Kinder nach der Ausbildung ausziehen - für das Jugendamt meist kein plausibler Grund. Aber ein Versuch, also ein Gespräch beim Jugendamt, wäre in solchen Fällen immer anzuraten.
Nun ja, wie schon erwähnt macht das Jugendamt hier nichts. Weder ist während den Öffnungszeiten jemand ansprechbar vor ort, noch geht jemand ans teelfon, oder wenn, dann wird man abgewimmelt. Geholfen - Fehlanzeige.
Das mit den Problemen ist mehr als nur das was jeder zu Hause bei sich an Problemen hat, aber darauf will ich nicht näher eingehen.
Ab deinem 18 Lebensjahr,hast du nur Anspruch auf Elternunterhalt,wenn du dich in Schul - oder - Berufsausbildung befindest oder ein Studium absolvierst !
Außerdem käme es dann auf die Leistungsfähigkeit der Eltern an und was du selber an Azubi Nettoeinkommen erzielen würdest.
Ab dem 18 Lebensjahr sind dann beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet und diesen musst du dann auch selber bei ihnen geltend machen,wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.
Am einfachsten würdest du Hilfe bekommen,wenn du wegen einer Ausbildung ausziehen müsstest,weil diese sich in einer anderen Stadt befindet und der tägliche Hin - und - Rückweg,über 2,5 Stunden liegen würde,das ist dann unzumutbar.
Oder du machst ab deinem 18 keine Ausbildung usw.und du wirst vor die Tür gesetzt,dann kannst du dich beim Jobcenter vorstellen und eigenen Wohnraum beantragen,weil du Obdachlos bist.
Die Eltern würden erst dann wieder unterhaltspflichtig,wenn du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen würdest,das aber nur,bis du deine Erstausbildung beendet hast.
Sie hat nur Anspruch wenn sie eine Ausbildung macht oder studiert. Dann müssen die Eltern ihr Unterhalt gewähren.
Vom Staat gibt es nichts.,
deine Eltern sind beide dir gegenüber unterhaltspflichtig. Zuschüsse gibt es nicht, warum soll die Allgemeinheit für dich aufkommen? Du kannst ja zu Hause wohnen bleiben.
Wenn es beide Eltern bezahlen, ist es möglich. Sie sind nämlich bis zum Ende der ersten Ausbildung für sie zutändig.
Aber: Sie müssen keine Wohnung bezahlen -sie hat ja ein Dach über dem Kopf.
Vielen dank für die ausfürhliche Antwort.
Ich habe warscheinlich ein entscheidenen Hinweis vergessen. Das Verhältnis zwischen Eltern und Tochter ist sehr schlecht und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten, sowie anderen Problemen, die sie nichtmehr aushält, was der Grund für den Auszug ist.