gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Geburtsurkunde für einen eingebürgerten Deutsche

gefragt von hdothuong am 14.09.2008 um 11:42 Uhr

Vor 35 Jahren wurde ich eingebürgert. Zu früherer Heimat habe ich keinerlei Kontakt und ich besitze die dortige Staatsbürgerschaft nicht mehr sowie keine Dokumente. Jetzt möchte ich heiraten und das Standesamt verlangt eine frische Heiratsurkunde bzw. einen gleichwertigen Ersatz. Wer zeigt mir den Weg was ich tun muss bzw. wer ist in Deutschland zuständig und kann einen Ersatz erszellen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Standesamt (59)
Geburtsurkunde (20)
Administration (4)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


GoldenSilence
beantwortet von GoldenSilence am 14. September 2008 11:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warst Du denn schon mal verheiratet? Ich denke Du benötigst eine Geburtsurkunde ;-) Wie sieht es aus mit der Botschaft in D des Landes das Dich ausgebürgert hat?

Ansonsten: Einwohner-Meldeamt, da bekommst Du zumindest kompetente Auskunft.


anonym
beantwortet von goge3 am 14. September 2008 13:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wo bist du geboren? das ist das standesamt welches dir eine geburtsurkunde geben kann

das ist das standesamt das dir auch einen ledigen schein ausstelen kann, in dem steht dann od du warst , oder noch bist. verheiratet.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 14. September 2008 16:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alternative:

Die dänische Bürokratie ist weniger pingelig.

Die erste Stadt nach der deutsch-dänischen Grenze heißt Tönder und ist sehr hübsch und romantisch.

Die meisten Menschen dort verstehen und sprechen auch deutsch.

...


Uxy1961
beantwortet von Uxy1961 am 16. September 2008 21:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Urkunden können nur in dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Ereignisort war. Diese Urkunden werden anhand von Büchern (Heiratsbuch, Geburtenbuch, Sterbebuch), die Register enthalten von dem jeweiligen Jahr,ausgestellt. Diese Bücher werden in Deutschland ständig aktualisiert durch Vermerke und Hinweise. Im Geburtenbuch wird z.B. eingetragen, wenn der jenige Heiratet oder stirbt oder eine Namensänderung durch die Eheschließung der Eltern stattfindet. Darum darf nur das Standesamt, dass diese Bücher führt, auch die Urkunden ausstellen, da es anhand dieser Randvermerke oder Hinweise diese Urkunden richtig ausstellen kann. Wenn du im Ausland geboren wurdest, bist du entweder im Standesamt I in Berlin nachbeurkundet worden, oder es wurde für deine Eltern dort ein Familienbuch angelegt. Die Geburtsurkunde must du von dem Standesamt deines Heimatortes, wo du geboren wurdest, anfordern. Ist dies in Polen oder Tschechien, kann dir dein Wohnortstandesamt mit der Anforderung der Urkunde helfen. Ist es ein anderes Land, musst Du dir aus dem Internet dass zuständige Standesamt im Heimatland raussuchen und dort hinschreiben oder sogar hinfahren. Ein bischen muss man sich auch selber um seine Angelegenheiten kümmern. Schließlich hast du deine Unterlagen selber entsorgt. So etwas ist sehr fahrlässig, da man Unterlagen und Urkunden immer braucht, auch wenn man Eingebürgert wird. Deswegen bleibt dein Geburtsort immer der selbe. Da sind keine Deutschen Behörden zuständig sondern nur du selber. Ggf. kann dir das Konsulat deines Geburtsstaates helfen, aber da hilft nur, dich auf die Socken zu machen und dort zu fragen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.