Geblitzt am Ende der Probezeit?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt der Tatzeitpunkt. Denn da hast Du schliesslich die Tat begangen. Nicht dann, als der Brief ankam.

Und ob das „am Anfang“ oder „am Ende“ der Probezeit war, das ist egal. So lange es innerhalb der Probezeit passiert ist gelten such die betreffenden Regeln.

Es zählt, wann die Tat war.. nicht wenn das Schreiben kommt.

Du wurdest während deiner Probezeit geblitzt, d.h. dass auch wenn der Bescheid, durch Bearbeitungszeiten, erst nach deiner Probezeit ankommt, zählt dass was zur Zeit der Tat galt

Usernase 
Fragesteller
 24.05.2022, 08:07

Wenn ich nach Ende der Probezeit aber vor Zustellung des Bescheids nocheinmal geblitzt werden würde gelten aber die Regeln wie wenn meine Probezeit ausgelaufen wäre, oder?

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Es gilt immer der Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit bzw. Vergehens

Kommt auf die strafe an. Nach der probezeit ist man genauso bestraft wie alle anderen langjährige autofahrer