Garage Ein Stück auf Nachbars'Grundstück?

2 Antworten

Es kann gut sein, dass der neue Nachbar eine Entschädigung für die Überbauung von dir fordert, denn du bist auf seinem Grundstück, auch wenn nur im Luftraum.

Versuch die Erben darauf anzusprechen, ob nicht eine Baulast noch eingetragen werden kann, ggf. dann mit dem neuen Besitzer.

Nilsi1986 
Fragesteller
 19.04.2024, 22:50

Danke für den Hinweis. Ich hab schon mit dem Erben gesprochen. Er sagte mir "wir bekommen das schon hin" ein guter Freund sagte mir " mach dir keine Sorgen, deine Garage hat bei dem einen m2 Bestandsschutz ... Ich weiß gerade überhaupt nicht was ich denken soll

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sassenach4u  20.04.2024, 11:05
@Nilsi1986

Dein Freund irrt leider, aber hoffe das Beste. Wie gesagt, im schlimmsten Fall musst du für die Überbauung entschädigen.

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Da kannst du davon ausgehen, dass es Probleme geben wird. Das Baurecht lässt sich nicht verbiegen.