Fürerschein bestanden, aber noch nicht abgezahlt! Darf ich fahren?

3 Antworten

  1. Wem wurde der Führerschein ausgehändigt? Hat ihn der Prüfer direkt dem Fahrlehrer gegeben? Oder hast du ihn erhalten und mußtest ihn an den Fahrlehrer weitergeben?
    Sollte der Prüfer den FS direkt dem Fahrlehrer in die Hand gedrückt haben, dann beschwere dich bei deiner Führerscheinbehörde, daß dir der Prüfer trotz bestandener Prüfung keinen FS ausgehändigt sondern den gegen deinen Willen an eine andere Person gegeben hat. Beantrage (auf Klsten des TÜV) einen neuen.
  2. Der Fahrlehrer hat kein Recht, den Führerschein zu behalten, das ist illegal und sogar strafbar. Es ist aufgrund der heutigen Zahlungsmoral von einige zwar verständlich, aber das macht es immer noch nicht legal.
  3. Hast du den Führerschein bekommen, der Fahrlehrer hat in dann aber von dir an sich genommen, dann ist die Fahrerlaubnis erteilt. Du bist dann im Besitz einer Fahrerlaubnis, hast halt nur nicht die Karte (Führerschein) dabei, mit der du das in der Regel nachweisen kannst. Das kostet meines wissens nur 10€.
    Wenn du ihn nach einer Kontrolle dann ein paar Tage später vorzeigen sollst, dann sag einfach, daß der z.Z. bei deinem Fahrlehre ist und der ihn nicht hergeben will. Du kannst dann auch notfalls gleich Anzeige erstatten.
  4. Wie gesagt, ist es aufgrund der schlechten Zahlungsmoral von einigen aber verständlich, wenn manche Fahrschulen zu solchen (wenn auch illegalen) Mitteln greifen. Daher wäre es sicherlich am besten, du gehtst hin und zahlst und bekommst dein Kärtchen. Bei uns früher war auch klar, - wenn man die Prüfung hat, dann hat die Fahrschule das Geld zu bekommen. Und dann wurde auch gleich bezahlt (meist alles zusammen). Heute sollte das ja noch leichter sein, weil viele ihre Fahrstunden ja schon gleich bezahlen, so daß am Ende gar nicht so viel übrig ist. Also - zahlen wäre der einfachste Weg.
Cherie84 
Fragesteller
 11.05.2009, 23:15

Naja, dann kann ich es ja wagen wenigstens etwas zu fahren!! Vielen Dank...echt super;-)

Bezahle! Wenn er so wertlos wäre, würde ihn der Fahrlehrer nicht als Druckmittel behalten.

Der Fahrlehrer darf den Führerschein nicht einbehalten, denn dieser ist nicht sein Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung ,er gehört dem Staat, der dir dieses Dokument zur Verfühgung gestellt hat. Wenn er sich auf Ratenzahlung eingelassen hat ist das sein Problem. Ich würde zu RA gehen und mir den Schein holen. Du könntest zwar fahren, wenn dich aber die Polizei anhält bezahlst du ein Bußgeld weil du den Führerschein nicht mitfürst.