Führerschein schon angefangen, jetzt Umzug in anderes Bundesland. ..bisherige kosten weg oder kann ich mir was ausstellen lassen?

1 Antwort

für den bisher absolvierten Theorieunterricht (wenn noch keine Prüfung absolviert wurde) muss eine Bescheinigung über die absolvierte Anzahl an Einheiten ausgestellt werden. Sofern du schon die theoretische Prüfung gemacht hast, erübrigt sich das natürlich.

Gleiches gilt für die Sonderfahrten, auch hier muss (sofern schon begonnen) eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Bei den Übungsstunden ist es im Grunde wurscht...denn es ist ohnehin keine einzige vorgeschrieben. Der Fahrlehrer wird sich einen Eindruck machen und dann schauen, wie der Stand der Dinge ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.