Fristlos kündigen bei Zeitfirma (Als Staplerfahrer eingestellt, Kunde nach Urlaub im Lager eingesetz

7 Antworten

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Wenn in Deinem Arbeitsvertrag drinsteht "eingestellt als Staplerfahrer", hat die Firma die Möglichkeit , Dich für 6 Wochen jährlich bei gleicher Lohnzahlung in einem anderen Bereich unterzubringen. (Müsste auch im Arbeitsvertrag drin stehen). Dies ist kein Grund zu kündigen - und fristlos schon gar nicht. Ich würde die Sache erklären und vorschlagen, dass ein Aufhebungsvertrag gemacht wird. Aber Vorsicht; Erst kündigen oder Aufhebungsvertrag, wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Es gibt so viele Beispiele, wo es dann nicht geklappt hat und dann ist eine Leistungssperre vorprogrammiert. Man erwartet immer von den Zeitarbeitsfirmen, dass diese sich an die Gesetze oder Vereinbarungen halten, aber als Arbeitnehmer denken viele, sie müssen das nicht.

GiGaZz 
Fragesteller
 19.07.2011, 15:36

Also erstmal vielen Dank für deine Antwort...

Wenn ich und meine Leihfirma uns einigen können einen Aufhebnungsvertrag zu machen bekomme ich dann die Stunden, was ich auf meinem Gleitzeitkonto (150Std.) ganz ausbezahlt??? Ich habe Angst das ich mit diesem Aufhebungsvertrag auf irgendwelche Ansprüche verzichte?

MRACME  19.07.2011, 20:02
@GiGaZz

Du darfst natürlich keinen Verzicht unterschreiben. In etwa " mit Wirkung dieses Auflösungsvertrages sind alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten. " immer zu so einem Abwicklungsvertrag dazuschreiben, dass davon die Ansprüche aus dem AZ-Konto unberührt bleiben.

Viel Erfolg

Roeschen001  19.07.2011, 22:32
@GiGaZz

Na sicher bekommst Du die Stunden aus dem Zeitkonto ausbezahlt. Warst Du schon zum 1.1.2011 bei dem Unternehmen, steht Dir auch der komplette Jahresurlaub zu, nicht nur anteilmässig.

GiGaZz 
Fragesteller
 28.07.2011, 19:57
@Roeschen001

Danke @ Roeschen001

Ein stellenangebot von einer Firma, die von dir verlangt, deinen Arbeitsvertrag willkürlich zu brechen, würde ich nur mit sehr gemischten Gefühlen als seriös bezeichnen. Auch diese Firma möchte auf keinen Fall, dass ihre Mitarbeiter einfach von heute auf morgen, nicht mehr kommen. Die Künduigungsfristen bestehen zum größten Teil zum Schutz der Arbeitnehmer. Durch solche Praktiken die du da anwenden willst, werden diese Schutzbestimmungen total sinnlos. Außerdem wird dein jetziger Arbeitgeber dich schadensersatzpflichtig stellen.

GiGaZz 
Fragesteller
 19.07.2011, 15:43

Nein das hast du falsch verstanden... Ich will ja von meiner jetzigen Firma so schnell es geht weg, da ich dort als Staplerfahrer eingestellt wurde und nach meinem Urlaub aufeinmal im Lager als Hilfsarbeiter arbeiten muss. Und in dieser Firma wo ich das Angebot bekommen habe gibt es halt jetzt eine freie Stelle als Staplerfahrer. Ist ja klar das die mir nicht versprechen können das die Stelle in 4 Wochen immer noch frei ist. Die haben gemeint das sie halt jemand in einer Woche brauchen als Staplerfahrer. Wenn ich es bei meiner alten Firma hinbekomme die frist nicht einhalten zu müssen würde ich halt einen neuen, (im vergleich zu meinem jetzigen Stundenlohn) gutbezahlten Job als Staplerfahrer bekommen.

Dank dir trotzdem für deine Antwort ... :)

Du wirst wohl auch andere Dinge machen müssen wenn du dafür geeignet bist..Solange es zumutbar ist. Liegt daran was im Vertrag steht.Hast du einen Vertrag als " Helfer " und du weigerst dich andere Arbeiten zu verrichten die aber kannst,kann man das als Arbeitsverweigerung auslegen.Wie du bestimmt schon selbst gemerkt hast stellen immer weniger Firmen fest ein.Leiharbeiter kann man schliesslich jederzeit ersetzen während man Festangestellte nicht einfach so sagen kann das es seine letzte Woche ist in diesen Betrieb. Wenn du kündigst und Arbeitslos bist kannst du mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.

Du müsstest einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma haben, nicht mit der Firma, wo Du als Staplerfahrer eingesetzt bist. Die Zeitarbeitsfirma schließt mit der Einsatzfirma einen Überlassungsvertrag ab. Was da drin steht und letztlich Deine Aufgaben sind, kannst Du nicht direkt beeinflussen. Entscheidend ist, ob Du lt. Vertrag zwischen Dir und der Zeitarbeitsfirma eingesetzt und bezahlt wirst. Wenn dieser Vertrag nicht eingehalten wurde, kannst Du gegebenenfalls fristlos kündigen. Dazu würde ich an Deiner Stelle aber beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Hilfe suchen.

Auch meinem Kumpel wurden die 150 h auf dem Zeitkonto nicht mehr ausbezahlt, weil die Zeitarbeitsfa. insolvent war. Das betraf mittlerweile 2 Kollegen in unterschiedlichen Leihbuden

Wir haben zwar beim Insolvenzverwalter die Forderungen angemeldet, bei einer vermutlichen Quote von 2-3 % bleiben von 2000 € wohl eher 40 € übrig ;(

Leider werden dann erhebliche Lohnsteuern fällig, weil 150 h sowie die normalen Arbeitsstunden bei 35 h Woche sowie Urlaub auf einmal ausbezahlt wird. Das ist leider die "kalte Progression"