FReundin muss auf Schwester aufpassen- Kann nicht in Schule
Hallo, meine Freundin (15) muss eine Woche lang auf ihre Schwester aufpassen, weil ihre mutter alleinerziehend ist und es keine verwandten gibt und ihre Mutter muss in Kur gehen. meine Freudin ist sehr selbstständing und kann sehr gut eine Woche alleine klar kommen, und ihre Schwester geht nicht in den Kindergarten weil der zu weit weg ist. Was soll sie dem Sekretariat sagen, sie kann ja ihre Schwester (4) schlecht in den Unterricht nehemn bis nachmittags um 3. Oder muss eine Pflegemutter für eine Woche kommen, die wieder Geld kostet was sich die familie wirklich niht leisten kann...
9 Antworten
Deine Mutter soll bei ihrer Krankenkasse nach Haushaltshilfe fragen. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass die Abwesenheit der Mutter aufgrund von medizinischen Indikationen eine Hilfe vorsieht, die sich genau um solch einen Fall kümmert.
Die Kasse zahlt die Kosten KOMPLETT.
Bis man 18 ist, herrscht Schulpflicht. Deine Freundin muss also in die Schule. Die einzige Möglichkeit ist, sich vom Arzt krank schreiben zu lassen und eine Woche daheim bleiben (Würde ich aber nicht empfehlen).
stimmt, sonst könten die hochbegabten ja nichtmit 15 abi machen
Das sind Ausnahmen. Aber mit 16 hat man idR. auch schon einen Realschulabschluss.
Ja und macht dann eine Ausbildung (in der man in die Schule muss) oder geht weiter in die Schule. Bis 18 muss man in die Schule.
Sie ist Schulpflichtig! Ihre Mutter muss zusehen, wie sie das regelt. Am besten mal beim Jugend und Sozialamt fragen, was in so einem Fall machbar ist. Das ist jedenfalls die falsche Lösung. Was, wenn deine Freundin nicht wäre? Dann müsste die Kleine ja auch irgendwo hin!
Deine Freundin ist schulpflichtig und als Minderjährige noch gar nicht in der Lage eine solche Verantwortung zu übernehmen. Um eine angemessen muß sich die Mutter deiner Freundin kümmern. Wenn sie sich keine Betreuung leisten kann und kein Amt / keine Versicherung die Kosten dafür übernimmt, wird sie auf die Kur verzichten müssen.
Kurz gesagt: Es ist Sache der Mutter dieses alles zu klären, ggf. muß sie sich dafür Hilfe suchen (bspw. beim Jugendamt).
Die Mutter sollte die Krankenkasse anrufen und eine Haushaltshilfe beantragen, damit sich diese um die Freundin und deren kleine Schwester kümmern kann. Auf gar keinen Fall sollte sie der Schule fern bleiben, da könnte sich evtl. die Polizei einschalten und im schlimmsten Fall, das Jugendamt kommen und sie ins Heim packen.
Achtung. Die Schulpflicht besteht nicht bis 18 sondern 9 Schuljahre. Das hat mit dem Alter nix zu tun!