FReundin muss auf Schwester aufpassen- Kann nicht in Schule

9 Antworten

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Deine Mutter soll bei ihrer Krankenkasse nach Haushaltshilfe fragen. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass die Abwesenheit der Mutter aufgrund von medizinischen Indikationen eine Hilfe vorsieht, die sich genau um solch einen Fall kümmert.

Die Kasse zahlt die Kosten KOMPLETT.

Bis man 18 ist, herrscht Schulpflicht. Deine Freundin muss also in die Schule. Die einzige Möglichkeit ist, sich vom Arzt krank schreiben zu lassen und eine Woche daheim bleiben (Würde ich aber nicht empfehlen).

Lord2k14  02.01.2015, 13:18

Achtung. Die Schulpflicht besteht nicht bis 18 sondern 9 Schuljahre. Das hat mit dem Alter nix zu tun!

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starshine99 
Fragesteller
 02.01.2015, 13:21
@Lord2k14

stimmt, sonst könten die hochbegabten ja nichtmit 15 abi machen

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Lord2k14  02.01.2015, 13:34

Das sind Ausnahmen. Aber mit 16 hat man idR. auch schon einen Realschulabschluss.

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VonneWuzHere  02.01.2015, 20:37
@Lord2k14

Ja und macht dann eine Ausbildung (in der man in die Schule muss) oder geht weiter in die Schule. Bis 18 muss man in die Schule.

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Sie ist Schulpflichtig! Ihre Mutter muss zusehen, wie sie das regelt. Am besten mal beim Jugend und Sozialamt fragen, was in so einem Fall machbar ist. Das ist jedenfalls die falsche Lösung. Was, wenn deine Freundin nicht wäre? Dann müsste die Kleine ja auch irgendwo hin!

Deine Freundin ist schulpflichtig und als Minderjährige noch gar nicht in der Lage eine solche Verantwortung zu übernehmen. Um eine angemessen muß sich die Mutter deiner Freundin kümmern. Wenn sie sich keine Betreuung leisten kann und kein Amt / keine Versicherung die Kosten dafür übernimmt, wird sie auf die Kur verzichten müssen.

Kurz gesagt: Es ist Sache der Mutter dieses alles zu klären, ggf. muß sie sich dafür Hilfe suchen (bspw. beim Jugendamt).

Die Mutter sollte die Krankenkasse anrufen und eine Haushaltshilfe beantragen, damit sich diese um die Freundin und deren kleine Schwester kümmern kann. Auf gar keinen Fall sollte sie der Schule fern bleiben, da könnte sich evtl. die Polizei einschalten und im schlimmsten Fall, das Jugendamt kommen und sie ins Heim packen.