Freund leiht was aus und verkauft es ist das Diebstahl?
Also habe einen (ehemaligen) Freund dem ich was ausgeliehen habe und der hat das dann eiskalt verkauft ohne mich zu fragen.
Ich bin ultra wütend und frage mich halt jetzt ob ich das Diebstahl nennen kann.
Ich will halt ihn nochmal darauf ansprechen was das sollte etc.
3 Antworten
Du kannst zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, indem Du ihn auf Herausgabe verklagst, ersatzweise auf Schadensersatz. Diebstahl ist es nicht, eher Unterschlagung einer Sache, wieweit das bei Dir infrage kommen könnte, weiß ich nicht zu sagen. Es kommt immer darauf an, wie die Vereinbarung unter Euch gewesen ist.
Freund leiht was aus und verkauft es ist das Diebstahl?
Nein. Aber Unterschlagung.
Für einen Diebstahl muss er Dir die Sache wegnehmen. Hat er aber nicht.
Aber: Es dürfte eine Unterschlagung sein.
Siehe Unterschied auch im StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html (Unterschlagung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html (Diebstahl)