Frequenzy mit 14?

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§ 15

Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten

(1)Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt.

(2)Darüber hinaus dürfen junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen sich an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt.

(3)Solche allgemein zugängliche Orte sind insbesondere öffentliche Straßen und Plätze, [...]

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Also nein, die müssen dabei sein. Bedeutet: noch vier Jahre warten, bis ihr ohne Erwachsene dort sein dürftet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Event-Job & privat seit 20 Jahren auf Events unterwegs
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