Feuerzeuge kaufen?

2 Antworten

[...] Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen weder die Betätigung eines Gasofens noch die Verwendung von Wachskerzen, sodass ein Verkaufsverbot für Feuerzeuge unsinnig wäre. Folgerichtig gelten in den meisten Bundesländern keine Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs der entsprechenden Artikel. Dessen ungeachtet können Geschäfte die Abgabe von Feuerzeugen und Streichhölzern freiwillig beschränken, sodass einzelne Supermärkte diese Produkte tatsächlich erst ab einem Mindestalter von vierzehn oder sechzehn Jahren verkaufen.
Diese Entscheidung trifft jedoch der jeweilige Ladeninhaber. Er schützt sich damit vor möglichen Regressansprüchen der Eltern oder anderer Geschädigter, wenn die Kinder mit legal, aber gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten an sie abgegebenen Feuerzeugen oder Streichhölzern einen Schaden anrichten. Der Gesetzgeber verbietet Händlern – außer in Bayern – die Abgabe der entsprechenden Mittel an Kinder jeden Alters nicht. Es besteht auch keine Pflicht, sich vor dem Verkauf zu erkundigen, ob das Kind oder der Jugendliche das Feuerzeug zum statthaften Anzünden von Kerzen oder zum verbotenen Rauchen verwenden will.
Ein vom Handel eigenverantwortlich auferlegtes Mindestalter von vierzehn Jahren für die Abgabe von Feuerzeugen erscheint als sinnvoll, da jüngere Kinder selbst Wachskerzen nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen nutzen sollten.

Quelle: https://www.feuerzeug-gravur.de/s/duerfen-kinder-feuerzeuge-kaufen

Bei den meisten garantiert nicht.