Festanstellung, eigene GmbH und Firmenwagen

5 Antworten

dein Steuerberater hat in allem Recht was ich so lese. Ausserdem musst du aufpassen, dass du nicht in die "Scheinfirma-KLausel" rutscht, denn du kannst keine Firma gründen mit 2 anderen, und dann fangt ihr erstmal an, Autos zu lesasen, Kosten zu verursachen ohne irgendein Geschäft zu tätigen. Da sollte die Ernsthaftigkeit der Firmengründung noch erfolgen. Fahrtenbuch oder 1% Regelung kommt drauf an wie viele km du fährst. Wenn du viel fährst ist ein Fahrtenbuch Quatsch, sondern da empfielt sich immer die 1% Regelung.

DrZeframe 
Fragesteller
 20.11.2012, 08:44

Hallo tapri,

auch dankeschön. Okay hier habe ich mich vielleicht falsch oder missverständlich ausgedrückt. Es fließt schon entsprechender Umsatz. Nur durch derzeit hohe Investitionskosten wird der Gewinn entsprechend gemindert.

tapri  20.11.2012, 09:27
@DrZeframe

ok, dann ist dieses Problem schon mal kein Problem ;-)))

Vielen Dank. Im Prinzip ist mir klar, dass die 1% Regelung teurer ist, die Frage ist nur, wie komm ich rein rechnerisch mit der Festanstellung + eigene GmbH am günstigsten hin.

Diese Frage sollte Dir Dein Steuerberater beantworten können. Ansonsten würde ich den mal wechseln ;-)

Weise Entscheidung glaub ich.

Diese Frage sollte Dir Dein Steuerberater beantworten können. Ansonsten würde ich den mal wechseln ;-)

Die 1%-Regelung ist meist "teurer" für den Arbeitnehmen, aber wesentlich bequemer für alle Beteiligten. Es wird pauschal 1% vom Listenpreis (!) des Fahrzeuges als Geldwerter Vorteil angerechnet. Darauf zahlst Du dann Deine Steuern.

Die 400,-€ Regelung ist die Beste bei der 1% Abrechnung, die ich hier empfehle !

PS: Dein Steuerberater hat recht !!

DrZeframe 
Fragesteller
 20.11.2012, 08:46

Hallo Lumpazi,

vielen Dank. Bedeutet: Ich stelle mich wirklich auf 400,- Basis selbst an und nutze hier die 1% Regelung - fertig. Festanstellung bleibt demnach alles so wie es ist. Die 400,- sind nicht zu versteuern, sondern lediglich die 1%, und fertig. Das hört sich doch mal gut an. Ich hatte gelesen, dass man sich nicht selbst auf 400,- als Gesellschafter anstellen kann, deshalb bin ich verunsichert gewesen.

Depechie  21.11.2012, 12:22

Hallo, klappt aber nur wenn er als GGF in der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter gilt. Bei einer Beteiligung von >50% scheidet das regelmäßig aus.

Hallo, als Gesellschafter-Geschäftsführer ist es nicht möglich, dass Du in Deiner GmbH / UG als Minijobber angestellt wirst! Das liegt daran dass Du sozialversicherungsrechtlich bei der GmbH kein Arbeitnehmer bist. Das wird also nicht klappen.

Wenn es denn sein soll dass das Auto in der GmbH laufen soll und Du es zu Privatfahrten nutzen kannst dann muss es auch in der GmbH versteuert werden. Da Du bereits eine Festanstelung hast bleibt dann nur Steuerklasse VI für die GmbH und die Privatnutzung.

Das sollte Dir aber alles Dein Steuerberater ausführlich erläutern und Dir auch entsprechende Vergleichsrechnungen erstellen können (das weiss ich weil ich selber beim Steuerberater arbeite) ;o).

Depechie  21.11.2012, 12:21

Eine kleine Anmerkung: das von mir oben gesagte gilt grundsätzlich nur wenn Du beherrschender GGF bist (also zu mindestens 50% beteiligt bist) oder aus sonstigen Gründen sozialversicherungsrechtlich nicht als abhängig Beschäftigter gilst.

Hast Du also eine Beteiligung von <50% an der GmbH so geht die Anstellung als Minijobber grundsätzlich doch! Sorry, hatte vorausgesetzt dass Du beherrschender GGF bist.