Macht eine persönliche Holding GmbH in meinem Fall Sinn?
Es geht um Folgendes: Ich bin festangestellter Arbeitnehmer auf 80%, habe nebenbei mit 2 Freunden eine GbR die wir in eine GmbH überführen wollen und bin zusätzlich freiberuflich tätig. Die Details weiter unten.
Meine konkreten Fragen lauten:
Macht es in meiner Situation Sinn eine separate GmbH als persönliche Holding zu gründen, die sich an der in eine GmbH überführte GbR beteiligt?
Macht es Sinn einen Steuerberater für die private Steuererklärung und einen für die Holding-GmbH zu nehmen oder sollte das ein und die selbe Person sein?
Meine Überlegungen zur Holding:
Der Gewinn aus meiner 33,3% Beteiligung würde nicht direkt lohnsteuerpflichtig ausgezahlt werden, sondern verbliebe zum Beispiel zum Vermögensaufbau in der GmbH.
Außerdem würde ich meine aktuellen Freiberufler-Tätigkeiten ebenfalls über die Holding-GmbH abwickeln, so dass ich diese Gewinne ebenfalls nicht direkt versteuern muss, sondern das Geld anlegen kann.
- Die eigene GmbH würde mir zudem die Möglichkeit geben, weitere Ausgaben (Auto, Benzin, Versicherungen, etc.) steuerlich geltend zu machen.
Hier die Details:
Festangestellt: 80%-Vertrag 88.000€ brutto
33,3 %Gesellschafter an einer GbR, die in eine GmbH umgewandelt wird: 100.000€ Umsatz /// 30.000€ Gewinn /// 10.000€ Gewinn entfallen auf mich. Nach einer GmbH-Gründung könnten wir uns Dreien jeweils einen 450€-MiniJob-Arbeitsvertrag ausstellen und somit den Gewinn
Freiberufler (als Redner / Coach / Berater) Gerade begonnen. Aktuell als Kleinunternehmer tätig (10.000 - 20.000€ Umsatz) /// (8.000 - 16.000€ Gewinn)
3 Antworten
Auch Kapitalgesellschaftern haben ihren Gewinn zu versteuern.
Hier zunächst ein mal die Frage warum es eine GmbH sein soll als Holding.
Das wäre doch einfach totes Kapital welches, ob nun voll oder hälftig eingezahlt, in der GmbH liegt und nicht wirklich als working capital genutzt werden kann. Die Rechtsform der HoldingGesellschaft sollte daher auf eine ohne Mindestkapital geändert werden. Denkbar wären neben anderen die UG (haftungsbeschränkt) und die Limited. In der gegebenen Konstellation würde ich persönich die Limited bevorzugen.
Je nachdem in welchem Bereich die GbR aktiv ist könnte man natürlich auch die operative Gesellschaft, also diejenige die aus der GbR hevorgehen soll als Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt) mit Individualsatzung aufsetzen. Hier kann es aber durchaus sein, dass die GbR genug Inhalt hat um darüber die GmbH zufinanzieren.
Zu problematisieren ist der Übergang von der GbR in die GmbH. Der einfachste Weg wäre es sicherlich zunächst eine Holding zu installieren und dann die GbR von der operativen Gesellschaft aus zu erwerben.
Die freie Tätigkeit die als Person ausgeführt wird kann weiterhin als Person ausgeführt werden. Eine Überleitung auf eine Kapitalgesellschaft ist zwar möglich führt aber in vielen Fällen zu Abgrenzungsschwierigkeiten ob einer gewerblichen oder einer freien Tätigkeit, daher werden diese Einnahmen eher zu Dir persönlich fließen als in Deine Holding.
Fazit: Wenn eine Holding installiert wird sollte diese nicht als GmbH aufgesetzt werden da dies zu viel Kapital in der GmbH oder in den dann 2 GmbHs bindet.
Ansonsten lässt sich sagen, dass die Holding dadurch dass die Ausschüttungen der operativen Gesellschaft nicht direkt zu einer natürlichen Person fließen einen Liquiditätsvorteil in Höhe von ca. 20% ausmacht und es durchaus sinnvoll ist eine Struktur zu installieren und die Holding als "Spardose" zu verwenden für zukünftige Projekte, Reinvestitionen oder was immer ... der Zufluss zu Dir als Gesellschafter lässt sich mithin steuern so dass Du damit auch die Höhe Deiner persönlichen Einnahmen und somit Deinen persönlichen Steuersatz gestalten und steuern kannst. Weitere Informationen gerne erfagen ...
Grüße
DieGruender
1. So mal schnell eine GbR in eine GmbH "umwandeln" - wollt Ihr das ohne Steuerberater und Notar machen?
2. Gewinne (Bilanzgewinne) einer GmbH können nie "lohnsteuerpflichtig" ausgezahlt werden.
Gewinne einer GmbH können nur per Gesellschafterbeschluss als Ausschüttung an die Gesellschafter ausgekehrt werden.
3. Freiberufler- Tätigkeit
Das kann nur über die GmbH laufen, wenn die GmbH auch die Rechnungen für Deine Tätigkeit schreibt.
Dann würden aber alle Gesellschafter an dem Ergebnis beteiligt sein.
Wenn Du aber weiter die Rechnungen für die Freiberuflertätigkeit schreibst, werden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit auch bei Dir erfasst, und das "Verschieben" in die GmbH würde eine Darlehensverpflichtung der GmbH gegen Dich erzeugen.
Du siehst: Ihr geht wohl etwas blauäugig an die Sache an.
Also: keine Schritte unternehmen, ehe das nicht mit einem Steuerberater und einem Notar abgesprochen ist.
Auch bei einer 2. Dir zu 100 % gehörenden GmbH, meinetwegen auch als Holding, bleibt das Problem mit Deinen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit bestehen.
Entweder schreibst Du die Rechnungen, dann sind das bei Dir Einkünfte, die laufend zu versteuern sind.
Oder die GmbH schreibt die Rechnungen. Dann kostet das in der GmbH unnötig Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Und das alles für maximal 16.000,00 € Gewinn?
Dafür würden in der GmbH wohl rund 30 % verlorene Gewerbe- und Körperschaftsteuer anfallen - unabhängig von den Kosten für die Buchführung, die Abschlüsse und der Veröffentlichung im eBundesanzeiger.
Dafür wird ein Steuerberater jährlich zwischen 2.000,00 und 4.000,00 € verlangen - auch zusätzliche unnötige Kosten.
Ein Steuerberater müsste Dir zu Deinem Vorhaben eigentlich abraten, es sei denn, der von mir dargestellte Mehrumsatz ist ihm wichtig.
Hallo Helmut.
Danke Dir für dein Feedback.
Anscheinend reden wir aneinander vorbei.
Es geht um ZWEI GmbH´s:
Die erste ist die vormalige GbR.
Die zweite ist eine Holing die zu 100% mir gehört.
Die Umwandlung GbR--> GmbH machen wir natürlich nicht ohne Steuerberater und Notar.
Es geht um die Frage, ob ich als natürliche Person Gesellschafter der GmbH werde oder ob ich eine weitere GmbH gründe, um mich darüber als Holding an der gemeinsamen GmbH zu beteiligen. Ist ein weit verbreitetes Modell für Personen, die mehrere Unternehmensbeteiligungen halten. Ich bin halt unsicher, ob die Mehrkosten der zweiten GmbH bereits bei meiner Situation gerechtfertigt sind.
Hast du dazu weiteren Input?
VG