Falschaussage vor Gericht als Zeuge! (Kein Meineid!) Was nun?

9 Antworten

Kommt darauf an wie alt du bist. Wenn du noch unter 16 bist,dann kann es sein, dass du straffrei ausgehst, wenn du ganz viel Glück hast. Liegt im ermessen des Richters.

Bist du über 16, dann kommst du unter 3 Monaten Gefängnis auf Bewährung auf keinen Fall davon. Maximal könnten dich 5 Jahre Gefängnis ohne Bewährung erwarten.

Wenn es nicht um kiloweise Marihuana oder eine Wagenladung Koks ging, wärst du vermutlich wegen deinem BtmG Verstoss mit einer geringeren Strafe davon gekommen.

Zeugen haben das Recht zu schweigen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten würden. In deinem Falle (einer Falschaussage) wird es definitiv zu einer Strafe kommen, wenn das auffliegt. Wie genau die allerdings ausfällt, kann ich dir leider nicht sagen.

Judith171  08.11.2019, 20:39

Mind. 6 Monate. Egal ob geschwört oder nicht Mit Schwur ist es noch teuerer.

Falschaussagen werden hart bestraft, sie werden nun gegen dich ermitteln und dich zur Rechenschaft ziehen, wenn sie es dir nachweisen koennen. Die Mindeststrafe ist 3 Monate Haft bis 5 Jahre Hoechststrafe. Paragraph 153ff StGB.

Um sich nicht selbst zu belasten, darf man jederzeit schweigen, also keine Aussage dazu machen, aber luegen darf man nicht.

Der Staatsanwalt hat dir extra noch mal die Chance gegeben, vor Gericht zu wiederrufen, die hast du nicht genutzt. Dann waere die Strafe geringer ausgefallen. Aber immerhin wollte er dir noch gut und hat dich keinen Eid ablegen lassen (oder bist du noch minderjaehrig?). Dann waere die Strafe nochmal hoeher.

Panazee  09.07.2014, 13:16

Ursprünglichen Kommentar weg editiert, weil petrapetra64 ihre Antwort editiert hat. :-D

Inwiefern war die falsche Aussage kein Meineid?

DerTroll  09.07.2014, 13:39

Er meint, es war eine uneidliche Falschaussage. Er ist nicht vereidigt worden.

derdorfbengel  09.07.2014, 13:50
@DerTroll

Ah ja. Das wäre eine sinnvolle Interpretation. Naja, dazu hat @DerCam ja schon das Richtige erläutert.

DerTroll  09.07.2014, 14:28
@derdorfbengel

Was heißt Interpretation? Was ein Meineid ist, ist ja klar definiert. Er muß die Falschaussage auch beeidigt haben. Das wäre §154 StGB, der dann anzuwenden wäre.

derdorfbengel  09.07.2014, 14:41
@DerTroll

Nur muss das der Frager nicht wissen. Nicht jeder kennt die §§ der Gesetzbücher.

Im Übrigen ergäbe sich dann ein Widerspruch: wer sich so gut mit dem Inhalt des Strafrechts auskennt, dass er die Definition des Meineids kennt, erscheint wiederum merkwürdig, wenn er nicht weiss, dass falsche Aussagen (auch ohne Eid) nicht strafbar sind.

Findest Du nicht?

DerTroll  09.07.2014, 14:42
@derdorfbengel

klar weiß er das. Zum einen wurde er zu Beginn seiner Aussage darüber belehrt. Und zum anderen kann man das dem Entnehmen, wie er die Frage formuliert hat. Er weiß also, daß auch die uneidliche Falschaussage strafbar ist, hat sie aber trotzdem begangen.

derdorfbengel  09.07.2014, 14:46
@DerTroll

Was willst Du mir damit sagen?

DerTroll  09.07.2014, 15:32
@derdorfbengel

gar nichts. Hab nur darauf bezug genommen, weil du meintest, der Fragensteller kennt vielleicht den Unterschied nicht und wie du es begründet hast.

StGB § 153 Falsche uneidliche Aussage:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.