Zeuge erscheint nicht am Gerichtstermin - Bußgeld?!

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wichtige Zeugen werden abgeholt, wenn sie nicht freiwillig kommen. Schule und Arbeit sind keine Entschuldigungen, weil man eine Zeugenpflicht hat und die vorgeht. Wenn man von vornherein weiß dass man zu dem Termin nicht gehen kann (bereits einen Auslandurlaub gebucht z.b.) , kann man das dem Gericht mitteilen und die verschieben den Termin.

Man muss sich vorher beim Gericht melden und entschuldigen. Schule und Beruf müssen frei geben. Was das Gericht bei einem ärztlichen Attest mit der Verhandlung macht, liegt sicher daran, wie hoch die Bedeutung der Zeugenaussage ist - von vornherein zum Vor- oder Nachteil des Angeklagten soll es natürlich nicht sein, wenn die Aussage fehlt.

Fehlt man unentschuldigt, kann man vorgeführt werden und natürlich gibt es eine Strafe.

Wenn Du als Zeuge geladen bist, hast Du zu erscheinen. Bei Nichterscheinen droht Dir ein Bußgeld, es sei denn, Du hast eine wichtige Entschuldigung, um diesen Termin nicht wahrnehmen zu können. Das kann ich von hieraus nicht beurteilen. Es kommt auch noch darauf an, wie wichtig Deine Zeugenaussage ist.

Krankheit wäre das einzige Argument. Arbeitgeber und Schule müssen für Gerichtstermine freistellen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann der Richter, wenn er die Aussage für wichtig hält, ein Ordnungsgeld verhängen oder den Zeugen sogar polizeilich vorführen lassen. Auf dessen eigene Kosten natürlich...

Wenn Du entschuldigt bist z. B. Ärztliches Attest , dann nicht , ansonsten gibt es kein Bußgeld sondern ein Ordnunggeld und das Gericht kann Dir die Kosten auferlegen welche durch Dein Nichterscheine entstanden sind. Deshalb solltest Du unter Angabe der Gründe beim Gericht beantragen nicht erscheinen zu müssen , darauf erhältst Du Nachreicht vom Gericht , ob Du erscheine mußt od nicht , bzw. bei Erkrankung dem Gericht unverzüglich ein Ärztl. Attest übersenden.