"Falsch" parkendes Auto beim Rückwärtsfahren gerammt

12 Antworten

Da irrt Deine Versicherung.

Erstens kann ich hier nicht unbedingt ein Falschparken als solches erkennen, und zweitens obliegt selbst dann immer noch Dir eine erhöhte Sorgfaltspflicht die sich auch § 9 StVO ergibt:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Dickie59  26.09.2013, 13:08

...genau, es war sicher nicht das schadenszentrum deiner versicherung, die das behauptet haben...

beste grüße dickie59

Ich denke, das ist ein Versicherung deiner Versicherung sich vor den ganzen Schaden zu drücken.

Natürlich hat dein Nachbar das Recht vor seiner Werkstatt zu parken und du bist in der Pflicht zu schauen, wohin du fährst, wenn du ausparkst.

Genaueres kann man allerdings erst sagen, wenn die Sache vor dem Gericht gelandet ist und ein Richter entschieden hat.

Es gibt jetzt sozusagen zwei Möglichkeiten:

  • du einigst dich mit deinem Nachbar auf etwas, um die Sache privat zu zahlen (ich glaube aber nicht, dass eine Regelung stattfinden kann, wenn du dich auf 2/3-Schuld berufst)

  • dein Nachbar hat das Recht die Versicherung/dich auf Zahlung des rechtlichen Schadens zu verklagen

wenn Du eine Person beim Rückwärtsfahren umfährst kannst Du auch nicht sagen sie dürfte da nicht laufen ..

Also ein ander Mitarbeiter der Schadenshotline sagt jetzt zu 99% bin ich Schuld und es ist schwierig ihm die Teilschuld nachzuweisen nur aufgrund der Tatsache, dass er "ungwöhnlich" geparkt hat :-(

Anton96  30.11.2014, 17:32

Du hast ein stehendes Hindernis gerammt, das du hättest sehen müssen wo soll da bitte irgend eine Teilschuld des Unfallgegners sein?

Die Versicherung muß angeblich nur 2/3 vom Schaden erstatten.

Deine Versicherung wird das mit der gegnerischen Versicherung klären, ob das tatsächlich so ist (im Streitfall evtl. unter Mitwirkung eines Gerichts). Du kannst dir dann von deiner Versicherung ausrechnen lassen, ob es für dich günstiger ist, den Schaden selbst zu übernehmen, oder im Versicherungsbeitrag hochgestuft zu werden.