Fake gekauft haftet der Verkäufer?

5 Antworten

Nein. Es ist nicht Schuld des Verkäufers, dass du nicht richtig lesen kannst.

ebaykleinanzeigen untersagt in den Nutzungsbedingungen den Verkauf von gefälschter Markenware über die Plattform

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/

Ohne einen solchen Passus könnte der Betreiber für den illegalen Handel - siehe Markengesetz

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

auch von betroffenen Rechteinhabern in Anspruch genommen werden.

Also ist so ein Kaufvertrag der da bei eBay Kleinanzeigen geschlossen wird nichtig, da sittenwidrig. Der Verkäufer kann daher auch nicht die Erfüllung des Kaufvertrages zivilrechtlich durchsetzen.

Da er die Ware eindeutig als Fälschung angeboten hat, kannst Du im umgekehrten Fall dann allerdings auch nicht verlangen das er Originalware liefert bzw. geldlichen Ersatz leistet.

Und natürlich kannst Du den Verkäufer anzeigen siehe Markengesetz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Fakes dürfen in Deutschland mEn gar nicht verkauft werden. Zumindest im markenrechtlichen Sinne ist da mit Ärger zu rechnen. Strafbar sollte das ganze nicht sein, es sei denn, der Verkäufer handelt mit den Fakes im "geschäftlichen Verkehr"

Käufer ist dann Schuld. Ich persönlich würde immer die Bilder betrachten, die Beschreibung lesen und nochmal bei Unklarheiten den Verkäufer anschreiben. Ganz easy.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum sollte der Verkäufer für die Dummheit/ Unachtsamkeit des Käufers bestraft werden?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Da hat der Käufer dann Pech.