Fahrtkostenerstattung beim Bewerbungsgespräch

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Hallo, nachträglich kann man da nichts mehr machen. Es ist natürlich sehr ärgerlich, dass du die Mail mit dem Ausschluss der Fahrtkostenerstattung nicht erhalten hast. Für die Zukunft empfehle ich dir, Termine zum Vorstellungsgespräch telefonisch zu bestätigen. Da kannst du auch anfragen, ob die Fahrtkosten übernommen werden. Frage aber freundlich und nicht fordernd nach, am besten vielleicht so: Für die Arbeitsagentur benötige ich die Information, ob Sie die Fahrtkosten erstatten. Du kannst dich aber so oder so bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden, auch wenn du weitere keine Leistungen erhälst, kannst du u. U. für zukünftige Termine die Fahrtkosten erstattet bekommen. Frage am besten direkt vor Ort nach.

verreisterNutzer  26.02.2015, 22:23

Zitat: "...nachträglich kann man da nichts mehr machen..."

Das sehe ich anders!

Unabhängig von der Tatsache, dass das Kriterium für die Nichterstattungspflicht (zum Zeitpunkt der Einladung) nicht eingehalten wurde, ist zunächst einmal ist das einladende Unternehmen dafür beweispflichtig, dass die zweite E-Mail geschrieben wurde bzw. ihren Empfänger erreicht hat. Insofern würde ich das Unternehmen auffordern, diesen Beweis anzutreten. Davon würde ich abhängig machen, ob ich meine Forderung aufrecht erhalten würde.

Im Übrigen kann man (aif der Grundlage des § 670 BGB) nicht nur die einfache Fahrtstrecke fordern, sondern sehr wohl die gefahrenen Kilometer!

HamsterBruce  27.02.2015, 09:56
@verreisterNutzer

Hallo, ich habe das so gemeint, dass er nachträglich beim Amt nichts mehr machen kann, habe ihm aber auch geraten sich einfach mal an die Arbeitsagentur zu wenden.

Sicher kann er sich noch mal an das Unternehmen wenden und den Beweis einholen, dass die zweite Mail verschickt wurde, aber ich hätte ehrlich gesagt keine Lust mich wegen des Geldes noch mal mit dem Unternehmen zu streiten.

Bezüglich Summe der Erstattung, bzw. ob einfache oder gesamte Fahrtstrecke habe ich nie etwas erläuert.

Wenn Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, muss die Firma in der Regel die Fahrtkosten erstatten. Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.:5 AZR 433/87).

Anspruch auf eine Erstattung haben demnach auch abgelehnte Bewerber.

Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn eine Übernahme der Kosten in der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Außerdem müssen die Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben (z.B. Bahnfahrt 2.Klasse).

Sorry , wenn ich dir jetzt zu Nahe trete aber du hast ein ausgeprägtes Anspruchsdenken. Ich würde niemals auf die Idee kommen Fahrtkostenerstattung zu stellen. Was hinterlässt das für einen Eindruck? So jemanden würde ich nie einstellen. Nur ans Geld denken. Manch einer darf sich echt nicht wundern.

faiblesse  26.02.2015, 13:00

Die Anfrage wurde ja erst nach Erhalt der Absage gestartet ;)

TanjaJanina  26.02.2015, 13:01
@faiblesse

Trotzdem! Da wäre für mich der Apfel gebissen. Auf zur nächsten Bewerbung.

MXF2195 
Fragesteller
 26.02.2015, 13:02
@faiblesse

Richtig! ;)

lenzing42  26.02.2015, 13:45

Was hinterlässt das für einen Eindruck?

Eindruck hin - Eindruck her, wenn in der Einladung zum Bewerbungsgespräch die Übernahme der Fahrtkosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, müssen sie übernommen werden.

Ans Geld denkst du in einem solchen Fall natürlich nicht, dann bist du die Ausnahme.

TanjaJanina  27.02.2015, 06:04
@lenzing42

...ist aber schon komisch, dass ich 3 Punkte bekommen habe. Woran das wohl liegt?

Es bringt für mich auch nichts, die Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen, da ich keine steuerpflichtigen Einkünfte beziehe.

wenn du tatsächlich noch eine Ausbildung anfängst, kannst du sehrwohl eine Steuererklärung machen. Bekommst dann zwar nichts Wieder aber kannst einen Verlustvortrag generieren, der dann später verrechnet wird.

Allerdings geht das auch nur, wenn du mit deinen Werbungskosten über den pauschbetrag von 1.000 Euro kommst..

Ich denke aktuell kannst du da nicht viel machen.

Sieh es als Investition in deine Zukunft.

Dann bleibst du leider auf deinen Kosten sitzen,warum bist du den nicht auf dem Amt gemeldet,wenn du keine Beschäftigung hast auf die du Steuern zahlen musst ?

Es hätte hier ja eine normale Meldung für die Arbeitssuche ausgereicht,dann hättest du deine Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch vorher beantragen können,aber natürlich auch Verpflichtungen aufgedrückt bekommen.