heimunterbringung fahrtkostenerstattung für wochenenhheimfahrten

2 Antworten

Du und auch Dein Sohn haben Anspruch darauf, die "freien" Wochenenden gemeinsam zu verbringen. Die Fahrkosten müssen in voller Höhe übernommen werden. Das Kinder-und Jugendschutz-gesetz ist eindeutig so ausgelegt, dass während einer Jugendhilfemaßnahme alles zu unterstützen ist, damit Eltern und Kinder sich a) nicht entfremden und b) eine spätere Rückführung in den elterlichen Haushalt gefördert wird. Aus diesem Grunde müssen auch häufige Besuchskontakte unterstützt und gefördert werden. Nun beschränkt sich allerdings dieser Anspruch darauf, dass die Fahrkosten nur in der günstigsten Variante übernommen werden. Das heißt, höchstens bis zum niedrigsten Kostensatz. per öffentlichen Verkehrsmitteln. Suche die Preise am besten selbst heraus und lege sie dem Jugendamt oder der Einrichtung vor. Ein Anspruch darauf, grundsätzlich die Spritkosten vollständig ersetzt zu kommen, hast Du nicht. Ist es aus gesundheitlichen Gründen unabweisbar, hilft nur ein Fachärztl. Attest. das eine Bahn/Busfahrt in Begleitung nicht möglich ist. Zu den Fahrkosten hast Du auch noch den Anspruch auf das Taschengeld und den Verpflegungssatz für die Besuchstage, da Du ja alle Unterhaltssätze incl. Kindergeld an die Einrichtung zahlst, zumindest Deinen Möglichkeiten entsprechend. Das ist ja bei der Einrichtung der öffentlichen Unterbringung gepräft worden. Von Deinen Leistungen bist Du nicht in der Lage weitere Unterhaltsleistungen zu zahlen. Also nicht an den 7 Cent herumrechnen, Nachfragen, warum Du so wenig erstattet bekommen hast und den aktuellen realen Fahrpreis ermitteln und einreichen.

simbapia 
Fragesteller
 02.08.2012, 10:01

danke für deine Antwort. wo kann ich das den nachlesen damit ich das in einem weiteren Widerspruch einfügen kann? welches Gesetz und §
danke

IlkaRuSti  02.08.2012, 13:47
@simbapia

Du kannst es im SGB VIII nachlesen. Bei den Hilfen zur Erziehung § 27 -34 und den Ausführungsverordnungen. Das brauchst Du aber nicht., sondern setzte Dich mit Dem zuständigen Sozialarbeiter und ggf. dem zuständigen Kostensachgebiet zusammen. Auch die Mitarbeiter der Einrichtung können Dir behilflich sein.. Sie müssen Dir den Ernährungssatz und das Taschengeld für die Urlaubstage aushändigen. Die Fahrkosten sind zu erfragen, ggf. eben im Sozialen Dienst, der die stationäre Unterbringung mit Dir zusammen im Hilfeplangespräch beschlossen hat. Das Jugendamt ist sozusagen der "Auftraggeber" für die Leistungen des Jugendhilfeträgers. Ein Widerspruch ist nur angemessen bei einem Verwaltungsakt, der durch einen Verwaltungsbescheid ergangen ist. Die HIlfe an sich wurde zwar durch den Beschluss des Hilfeplanes und der öffentlichen Unterbringung beschieden, aber, die zweifelst Du ja nicht an. Im iNTERESSE Deines Sohnes, solltest Du auch kooperativ mit der Einrichtung und dem Jugendamt beschließen und klären, was möglicherweise verbesserungswürdig erscheint. Dann wird es Deinem Sohn am Besten gehen können und er in seiner Entwicklung und Förderung am meisten provitieren.

LG

Ich kenn mich mit Km-Geld vom Amt nicht aus, aber 0,7ct (meinst Du 7ct= 0,07€?) ist arg wenig für meine Begriffe.. überall anders wird mit anderen Sätzen gerechnet, sei es bei Arbeitgebern (Spesen), Ämtern.. Für das angegebene kann ich ja nicht mal nen Busticket kaufen? Ich würde mal widersprechen (schriftlich).

simbapia 
Fragesteller
 02.08.2012, 09:35

hallo,danke für deine antwort. Wiederspruch hab ich schon gemacht aber eben mit der Antwort das sie schon mehr bezahlen als sie sollten.wegen dem würde ich gerne wissen was "normal"wäre.Und ja ich meine natürlich 7cent/km