Fahrtkostenerstattung bei Umtausch und Geldrückgabe?

6 Antworten

Nein, du hast kein Recht auf Fahrtkostenerstattung.

Geld bekommst du auch nicht sofort zurück.

Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist bei dir zuhause, d.h. du kannst vom Händler z.B. das Porto für Hin- und Rücksenden verlangen beispielsweise. Die Fahrtkosten sind dein Problem.

Im Rahmen der Gewährleistung muss er auch entweder reparieren oder austauschen, was davon kannst du dir aussuchen.

TETTET  29.01.2013, 10:38

Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist bei dir zuhause

Das ist grundsätzlich falsch.

Die Fahrtkosten sind dein Problem

lässt sich auch nicht mit §439 BGB Abs 2 in Übereinstimmung bringen.

fahrtkostenerstattung ist mir neu, rest sollte kein problem sein

Es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall, also verlange Nachbesserung, heißt Reparatur oder Austausch des Gerätes. Erst wenn dies zweimal nicht gelingt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Von Fahrtkostenerstattung in so einem Fall ist mir nichts bekannt.

TETTET  29.01.2013, 10:39

§439 BGB Abs 2

Also das End´ vom Lied war, dass ich im Shop vor Ort war und habe sofort mein Geld wieder zurück bekommen, Gott sei dank ;)

Hmm... da es sich um einen technischen Defekt handelt, würde ich sagen das Müller das als Garantiefall behandeln kann. Also einschicken und auf Reparatur warten. Es gibt kein 14-tägiges Umtauschrecht beim Kauf im Laden, der Händler kann dieses Recht gewähren, muss es aber nicht.

Ich würde einfach mal anrufen oder ne Mail hin schicken! Fahrtkosten kannste knicken!

Mouse1982  28.01.2013, 09:41

Garantiefall behandeln

Nein, Gewährleistung. Garantie ist der Hersteller, also Sony.

Also einschicken und auf Reparatur warten

Nein, man muss nicht auf Reparatur warten. Man kann auch Austausch gegen "mängelfreie Ware" verlangen.

kevin1905  28.01.2013, 10:52

Bitte mal informieren bzgl.: Widerrufsrecht bei Fernabsätzen, Gewährleistungspflicht des Händlers und Garantie.

Sind 3 verschiedene Paar Schuhe! =)