Fahrschule Aufgabe?

4 Antworten

Kommt darauf an, wie weit der nächste Zebrastreifen bzw. die nächste Fußgängerampel entfernt ist. Der Schutzzweck der Norm erstreckt sich über den Fußgängerübergang noch um einige Meter hinaus (jedenfalls bis zu 5 m).

Wenn der Fußgänger weiter vorher/nachher die Fahrbahn überqueren wollte (also gesetzwidrig), hat er ein Mitverschulden zu verantworten.

Die Mitverschuldensquote ist stark situationsbedingt, unter Miteinbeziehung der örtlichen Gegebenheit, der Sicht- bzw. Reaktionsmöglichkeiten für die beiden Unfallbeteiligten, etc. In einem allfälligen Gerichtsverfahren müsste der KFZ-technische Sachverständige berechnen, ob der Unfall auch bei Einhaltung des 30 km/h-Limits passiert wäre oder nicht (sprich unvermeidbar war).

Lässt sich das alles nicht konkret feststellen, ist eine Haftungsteilung nach EKHG vorzunehmen: Beim PKW besteht eine wesentlich höhere Betriebsgefahr, weshalb meines Erachtens 75% "Schuld" beim Autolenker besteht, und nur 25% beim Fußgänger. Ist letztere aber plötzlich vor den PKW "gesprungen", ohne Reaktionsmöglichkeit für den Autolenker, könnte man auch vom Alleinverschulden des Fahrbahnquerenden ausgehen.

Wie gesagt: ziemlich diffizil, ohne Kenntnis der näheren Unfallumstände.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Im Straßenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Du darfst erstmal natürlich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten und musst in Straßen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass Leute wahllos rüber laufen, sogar der Situation entsprechend langsamer fahren und aufpassen. Können ja auch Kinder in einer Hauptstraße mit Gehwegen und Schulen dann rüber laufen unachtsam. Ich gehe davon aus, den großen Teil der Schuld trifft den Autofahrer, auch wenn es keinen Zebrastreifen oder eine Ampel gab.

Die Hauptschuld kriegt der Fußgänger er muss warten bis die straße frei ist bevor er sie quert.

Der Fußgänger rechnet mit langsamen Auto und denkt das er genug Platz und Zeit hat.
Auto zu schnell

beide Teilschuld

da Auto zu schnell

Fußgänger zu unachtsam

entscheidet aber eher das gericht