Fahren ohne Fahrerlaubnis?

2 Antworten

Nicht nur fahren ohne Fahrerlaubnis...

  • Wenn an dem Fahrzeug was umgebaut wurde, das die Geschwindigkeit verändert, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
  • Wenn das Fahrzeug schneller als 45 km/h fährt, ist es logischerweise kein 45 km/h Roller mehr, sondern ein Leichtkraftrad ("125er"). Einmal brauchen Leichtkrafträder eine richtige Zulassung. Und zweitens gibt es ja keine Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug dieser Klasse, also ist es ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind beides Straftaten, für die jeweils ein Strafmaß im Bereich "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" vorgesehen ist.

Fahren mit erloschener Betriebsserlaubnis kostet 50 €, fahren ohne Zulassung kostet 70 € und einen Punkt. Fallen also nicht weiter ins Gewicht, wenn "dein Freund" (ja, wir fragen alle für einen Freund) erwischt wird.


TransalpTom  24.03.2024, 20:25

Gute Antwort !

Kleine Aufklärung: Leichtkrafträder bis 125ccm sind zulassungsfrei (aber Kennzeichnungspflichtig)

Siehe §3 Abs 3 Satz 1 Buchstabe c FZV

(3) Einer Zulassung bedürfen nicht

  1. folgende Arten von Kraftfahrzeugen:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c) Leichtkrafträder,

sie müssen nur ein amtliches Kennzeichen führen (anstelle eines Versicherungskennzeichens)

Siehe §4 Abs 2 Nr 2 FZV

(2) Eine das Fahrzeug führende Person darf folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 auf öffentlichen Straßen nur dann in Betrieb setzen, wenn das jeweilige Fahrzeug zudem ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 führt:

  1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometern pro Stunde,
  2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c,

Das sieht für den Laien aufgrund des amtlichen Kennzeichens zwar wie eine Zulassung aus, macht aber rechtlich den Unterschied, dass man nur die ABE und den Nachweis für das amtl Kennzeichen mitführen muss, wie beim 50ccm Roller und das wichtigste; - dass man dann aufgrund der Zulassungsfreiheit keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen muss.

Auf Halterwunsch kann man ein Leichtkraftrad aber auch zulassun und bekommt dann auch Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Schein und Brief), die Steuerfreiheit bleibt dabei erhalten

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Wenn er nicht erwischt wird passiert ihm gar nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

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Fragesteller
 22.03.2024, 17:08

Unf wenn er erwischt wird

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