Fällt eine freibrufliche Tätigkeit auch unter eine mögl. Gewerbeuntersagung?

3 Antworten

Was soll denn das für eine freiberufliche Tätigkeit sein? Handelt es sich tatsächlich um einen der in § 18 EStG aufgeführten Berufe?

Rombinius 
Fragesteller
 06.10.2019, 12:16

Sachbuchautor, Redner (Dozent) und Coach eventl. Seminare

0
Steuerscherge  06.10.2019, 12:23
@Rombinius

könnte u.U. passen. Aber das Finanzamt wird Dir - eben wegen der Gewerbeuntersagung - ganz genau auf die Finger schauen. Und evtl. auch draufklopfen, wenn Du Deinen steuerlichen Verofklichtungen nicht nachkommst. Als Dozent könntest Du Dich auch anstellen lassen, als Sachbuchautor und Coach (eofür eigentlich?) wirst Du Dich mit unzähligen Konkurrenten um wenige Aufträge rangeln müssen. Und Seminare aller Art bieten große Institutionen auch an, da ist der Markt ziemlich abgegrast. I

2
Rombinius 
Fragesteller
 06.10.2019, 12:47
@Steuerscherge

es ging hier nicht um die Markteinschätzung sondern um die gewerbl. mögliche Untersagung

im Ausbauhandwerk gibt es auch noch genug Mitbewerber, trotz guter Konjunktur

0

Im Gewerberecht taucht der Begriff der Freiberuflichkeit nicht auf. Was unter die Gewerbeuntersagung fällt, richtet sich deshalb auch nicht nach § 18 EStG, sondern nach § 6 GewO.

Da heißt es, dass das Unterrichtswesen nicht unter die Regelungen der GewO fällt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber, dass diese Einschränkung aber nur für Lehrtätigkeiten innerhalb des öffentlichen Bildungssystems gilt.

Wenn du also selbst Seminare anbieten oder coachen willst, geht das nicht, weil dafür die Gewerbeuntersagung gilt.

Autorentätigkeit wäre möglich, solange du die Werke nicht selbst verlegst.

Da die Gewerbeuntersagung in verschiedenen Arten erfolgen kann, ist es durchaus möglich, dass freiberufliche Tätigkeiten möglich sind. Wie lange die dann möglich sind, bleibt abzuwarten. Sollten da nicht alle Vorgaben erfüllt werden, die die Untersagung ganz schnell ausgeweitet bzw. ergänzt.