(ex) Freundin hat mein Handy kaputt gemacht und will es nicht ersetzen.

11 Antworten

Hey,

du solltest mit deinen Eltern mal zu ihren Eltern Nachhause gehen, die wird ihren Augen nicht trauen und blass werden vor Angst. Glaub mir. Dann klärt ihr ihre Eltern schön auf und besprecht eine Lösung.

Liebe Grüße!

User66833 
Fragesteller
 14.12.2014, 11:44

mit ihren Eltern kann man nicht reden. bei ihnen Zuhause geht es zu wie bei Familien im brennpunkt

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GoetheDresden  14.12.2014, 11:49
@User66833

Das ist aber die einzige Lösung. Du bist selber schuld. Du hast zu lange gewartet. Du hättest sofort zu deinen Eltern gehen müssen. Ehrlichkeit hat mir noch nie geschadet.

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Die Polizei ist hier der falsche Ansprechpartner, es ist nicht ihre Aufgabe, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Strafrechtlich hat sich deine Freundin nichts zu Schulden kommen lassen.

Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, weil das eine reine Zivilrechtssache ist.

Du warst minderjährig und deine minderjährige Freundin hatte dein Telefon in der Hand und hat es beim klettern fallen lassen.

Habt ihr das Telefon zwischen den Holzstämmen wiedergefunden? Ist es verloren gegangen oder habt ihr es wiedergefunden? War das ein öffentlicher Wald? Dann hättet ihr z. B. beim Förster Bescheid geben können. Evtl. hätte er euch geholfen (oder die Forstbehörde).

Fakt ist: Deine "Freundin" hätte es sofort ihren Eltern sagen müssen und du hättest es auch deinen Eltern sagen müssen. Dann hätten die Eltern das untereinander klären können, weil ihr beide ja zu dem Zeitpunkt minderjährig ward. Jetzt ist es dafür zu spät. Nach 4 Monaten wird die Haftpflichtversicherung der Eltern deiner Freundin das wohl nicht mehr zahlen, weil es zu spät gemeldet wurde.

Mein Tipp: Rede mit deinen Eltern und bitte sie, dass sie auch mit den Eltern deiner ehemaligen Freundin reden. Evtl. hilft es.

GoetheDresden  14.12.2014, 11:51

Und bevor du jetzt sagst, dass man mit den Eltern deiner ehemaligen Freundin nicht reden kann: Dann hast du Pech gehabt. Anders geht es nicht. Die Polizei ist nicht zuständig. Wenn, dann hätte das nur über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern deiner ehemaligen Freundin geklärt werden können. Falls deren Eltern sowas nicht haben, dann hätten sie es aus eigener Tasche bezahlen müssen.

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Zu Polizei könntet ihr gehen, oder zu einem Anwalt, es wird dann ein Brief rausgeschickt wo der Fall drin steht . Am besten gehst du oder mit deinen Eltern zu ihren Eltern und erklärst die Sache die passiert ist .

naiimm  14.12.2014, 11:41

Zu Anzeige würde es nicht bei der Polizei kommen, deswegen lieber zu einem Anwalt gehen.

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GoetheDresden  14.12.2014, 11:46

Sie ist minderjährig und außerdem kostet ein Anwalt viel Geld! Zunächst sollten die Eltern beider Mädchen darüber informiert werden und miteinander reden.

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naiimm  14.12.2014, 11:54

Sie meinte die Eltern wären Assi in einer der Kommentare. Ist es so, kann man mit solchen Leute nicht reden. Der Anwalt war zu dem eine Notlösung, das wenn sich die Eltern quer stellen.

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GoetheDresden  14.12.2014, 12:11
@naiimm

Aber den Anwalt müssen die Eltern der Fragestellerin zunächst selbst bezahlen. Und ob sie dieses Geld jemals zurückbekommen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Kann doch sein, dass die Eltern der ehemaligen Freundin arm sind bzw. ALG2 erhalten. Dann bleiben die Eltern der Fragestellerin ewig auf den Anwaltskosten sitzen und haben nichts erreicht.

Und ob die Eltern der ehemaligen Freundin wirklich so schlimm sind wissen wir nicht. Wir kennen sie nicht. Und Behauptungen sind schnell aufgestellt.

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naiimm  14.12.2014, 14:49

Stimmt schon !

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Nee, also mit der Polizei erreichst Du nichts. Du hast ja nicht mal Zeugen für diese Geschichte. Aber ich finde, Du hast lange genug Geduld gehabt. Kontaktiere Deine Ex nochmal und sage ihr, sie soll das Handy - sagen wir innerhalb von x Tagen bezahlen, andernfalls würdest Du ihre Eltern kontaktieren. Und genau das musst Du dann auch tun, vielleicht zusammen mit Deinem Vater. Wenn ja die Versicherung bezahlt, ist das doch eigentlich überhaupt kein Drama!

GoetheDresden  14.12.2014, 11:53

Das war vor 4 Monaten! Privathaftpflichtschäden müssen sofort gemeldet werden! Wenn du da erst nach 4 Monaten ankommst, dann wird die Versicherung große Zweifel an der Geschichte haben. Außerdem müssen das die Eltern der Freundin tun. Tun sie das nicht, müssten die Eltern der Fragestellerin das Geld gerichtlich einfordern. Aber eben ohne Polizei. Das ist hier Zivilrecht. Kein Strafrecht.

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