Erstausstattung durch Jugendamt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du jetzt noch Jugendhilfe bekommst (auch finanziell!), dann steht dir, wenn sich das nicht komplett geändert hat, eine Erstausstattung zu. Auch die Kaution für eine eventuelle Wohnung würde übernommen werden - was ja aber in deinem Fall nicht so ist.

Falls das Jugendamt das nicht übernehmen sollte, stehen die Chancen allerdings relativ schlecht. Vielleicht hast du dann Chancen über das Sozialamt, aber da kenn ich mich nicht 100% aus, da du ja in der Ausbildung bist. Als Bafög-Empfänger z.B. springt nicht einmal die Sozialhilfe ein, da muss man selbst schauen, wie man entsprechendes Inventar bekommt.

Red doch einfach mal mit deinem Betreuer darüber!

Es scheint je nach Jugendamt unterschiedliche Regelungen zu geben. Normalerweise stellt die Einrichtung, in der Du bist, mit Dir den Antrag beim Jugendamt. Von einem Jugendamt weiß ich, dass sogar Maklerprovision gezahlt wird, dort sind es bis 550 € - alledings zählt z. B. ein Computer oder Laptop nicht dazu.

In Berlin in Baden-Württemberg gibt es auch Initiativen, dieJugendliche oder junge Erwachsene dabei unterstützen zu ihrem recht zu kommen.- Evtl. kannst Du auch über Armenrecht zu einem Anwalt.

Ich nehme an, Du hast Dir den Abbruch der lehre gut überlegt - je nachdem wie weit du bist, ist einen abgeschlossenen Berufsausbildung etwas, das man in der Tasche hat und wo man evtl. auch jobben kann.

Alles Gute und viel Erfolg!

Hallo

ich würde dir empfehlen erst mal nicht aus der jugendhilfe zu gehen. Lass dir noch soweit helfen bis die ganzen anträge gestellt sind das kann nämlich ganz schön anstrengend sein ! ihr beide stellt dann eine bedarfsgemeinschaft dar und somit wird das bafög deiner freundin als einkommen gewertet. es sei den ihr zieht als wg zusammen !!wenn du wirklich deine lehre abbrechen willst wende dich mal an das bafög amt ob du elternunabhängiges bafög beantragen kannst. ich würde nicht überstürzt handeln ..

alles gute