Erst anwalt dann anzeige erstatten, oder andersrum?

4 Antworten

Du kannst zur Polizei und dort Strafanzeige erstatten.

Ich würde dir jedoch empfehlen, einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Strafverteidiger, Opferanwalt,...) zu beauftragen, mit ihm die Details zu besprechen und mit ihm schließlich zur Polizei zu gehen, um dort Strafanzeige zu erstatten.

Du musst eine Anzeige erstatten ( bei der Polizei), dann braucht der Täter einen Anwalt.

Was soll dein Anwalt denn regeln? Schmerzensgeld; zahlt ein kluger Täter erst, wenn er auch verurteilt wurde. Einstweilige Verfügung; bekommst du auch ohne Anwalt direkt beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes.

Erst mal Strafantrag; wenn der durchkommt Anwalt für Schadenersatz, ansonsten Anwalt für Zivilklage.