Erhält man für Folgendes Punkte in Flensburg?
Fahrprüfung:
Wenn sich beim Abbiegen in eine Straße ein Fußgänger nährte und man nicht wartete, bis dieser die Straße überquerte, so galt die Prüfung als "nicht bestanden". Völlig egal, ob ich ihn behinderte/gefährdete oder nicht.
Wenn ich mal in den bundeseinheitlichen Tatbestandeskatalog hineinschaue, so wird dort immer von einer Rücksichtslosigkeit mit Gefährdung gesprochen, durch welche man mit einem Punkt rechnen muss. Was ist nun aber, wenn die Person noch einige Meter vom Bordstein entfernt war, ich vorsichtig abgebogen bin und eine Gefährdung ausgeschlossen war? Ist das dann trotzdem eine Ordnungswidrigkeit? Wie sieht das Ganze bei lediglich einer Behinderung (Fußgänger muss auf Bordstein stehen bleiben) aus?
Danke und LG!
In der Fahrprüfung oder wenn Du den Führerschein dann hast?
Wenn ich meinen Führerschein dann habe.
2 Antworten
Du solltest achtsam fahren, aber auch für Fußgänger gibt es Regeln. Du musst darauf vertrauen das die anderen Verkehrsteilnehmer sich an ihre Regeln halten oder zuhause bleiben.
Also mein Fahrprüfer hat mir damals gesagt, dass man umsichtig sein muss. Man soll jederzeit damit rechnen, dass ein Fußgänger lossprintet, um noch die Straße zu überqueren.
Wenn Du langsam ranfährst, der Fußgänger einige Meter weg ist und plötzlich losrennt wie ein Bekloppter, das bewiesen werden kann (durch Zeugen, Kameras etc.), muss man nichts befürchten.