Ergänzende Sozialhilfe, abgelaufener Mobilpass kann angeblich erst nach Bearbeitung der Unterlagen verlängert werden, ist das Rechtens?

1 Antwort

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eine Leistung bereits in Anspruch nehmen zu dürfen, die noch nicht bewilligt worden ist.

Bis die Leistung bewilligt ist (hier eine Fahrpreis-Ermäßigung), muss man den vollen Preis bezahlen oder zu Hause bleiben. Das ist in einem Rechtsstaat so üblich.

Falls die Leistung schuldhaft nicht (rechtzeitig) bewilligt worden war, hat man einen Anspruch auf Entschädigung: Man legt also seine Fahrpreis-Quittung vor und verlangt Ersatz für den erlittenen materiellen Schaden.

Dies ist auch möglich gegenüber dem, der den Briefverkehr behindert hat - also etwa die Hausverwaltung.

Nicht möglich ist es hingegen, von den Verkehrsbetrieben einen ermäßigten Preis zu verlangen, weil der Hausbriefkasten nicht zugänglich war!

Praktisch hat es sich aber bewährt, während der Fahrt mit dem ermäßigten Ticket eine Kopie des Antrags auf die entsprechende Leistung mit sich zu führen und zu versichern, dass es Schwierigkeiten / Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags gegeben hätte, und dass man seinen alten Bewilligungsbescheid vorlegen könne, der nur noch verlängert werden müsse.

Eventuell muss man dann seinen neuen Bewilligungsbescheid später vorzeigen bei den Verkehrsbetrieben, aber das ist ja auch kein Beinbruch.

Gruß aus Berlin, Gerd