Erbpacht Erhöhung

5 Antworten

Die Erbpacht kann nicht wegen des Eigentümerwechsels erhöht werden. In der Regel gibt es im Erbbaurechtsvertrag eine klare Regelung. Danach sind Erhöhungen beispielsweise möglich, wenn sich der vereinbarte Index um mehr als 10 Punkte oder Prozent (das ist ein deutlicher Unterschied!) erhöht hat. Es werden aber die verschiedensten Regelungen vereinbart, kenne auch Regelungen nach Erhöhung von 5 Punkten etc. und Erhöhungen, die nut 7/10tel der Indexerhöhung ausmacht. Regelungen, nach denen eine Anpassung in noch kürzeren Abständen möglich wäre, kenne ich nicht. Wie sich der Index entwickelt hat, kann man unter destatis.de recherchieren.

Wenn sich der Index geändert hat, kann die Erbpacht angepasst werden. Wenn der alte Eigentümer die Möglichkeit der Anpassung nicht genutzt hat, kann der neue Eigentümer diese Anpassung nach dem Eigentümerwechsel vornehmen. Da spielt die Dauer des Eigentums keine Rolle. Du solltest Dich erkundigen, wie sich der Index entwickelt hat. Wenn der Index nahezu unverändert ist, kann der neue Eigentümer auch keine Anpassung / Erhöhung vornehmen.

fraucolumbuss  31.01.2013, 12:28

Die Antwort ist super! So ist es, leider!!

Ein Eigentümerwechsel allein nicht aber die Erhöhung der allgemeinen Verbraucherpreise seit der letzten Erhöhung der Erbpacht. Der neue Eigentümer übernimmt ja den alten Erbpachtvertrag. Wenn lange nicht erhöht wurde kann da einiges zusammen kommen.

Die letzte Anpassung war auf Grund des Index 2011 und davor 2007. Somit ist die Erbpacht auf dem aktuellen Stand. Meiner Meinung nach darf hier keine Erhöhung stattfinden, nur weil ein Eigentümerwechsel stattfindet.

Das ist mittlerweile üblich, in NRW steigt die Erbpacht im Moment um das doppelte bei Eigentümerwechsel.