Erbe-Ablauf?
Hallo, eine Frage....mein Vater ( ich bin einziges Kind) ist verstorben. Seine Frau ( Stiefmutter) gibt es noch. Wie geht das jetzt ? Habe mal gelesen..das ich keinen Erbschein beantragen muss. Also geht das automatisch?
Da die Frau alles geregelt hat mit Beisetzung,und ich hbe heute das Standesamt informiert, das es mich gibt. ..was passiert jetzt ?
3 Antworten
Du wirst vom Nachlaßgericht angeschrieben, ob Du das Erbe annimmst. Den Rest würde ich mit Anwalt machen, weil es ja leider immer Erbstreitigkeiten gibt. Was hoffentlich in Deinem Fall nicht so ist.
Ja, das habe ich erst kürzlich selbst erlebt und vor vielen Jahren schon einmal beim Tod meiner Oma.
Das weiß ich gar nicht, weil ich von dem Tod selber gar nichts mitbekam. Bei Oma war ich schon in einem anderen Bundesland, das dauerte länger. Aber vermutlich wird sich Deine Stiefmutter früher kontaktieren?
ja ich habe Kontakt mit ihr, wir standen auch beide am Sterbebett....aber in Sachen Erbe hört ja meist die Freundschaft auf. Ich weiß das etwas da ist und wenn ich jetzt drauf verzichte...werden irgendwann Ihre KInder alles bekommen.....und das fände ich dann ungerecht. Sonst würde ich das tun, weil ja die Frau auch leben muss. Bin halt hin und her gerissen..... ich würde mir halt wünschen das alles vom Gericht kommt
Dann warte es einfach ab. Dein Pflichteil steht Dir ja zu und wenn es um Immobilien und sowas geht, ist ein Anwalt nicht verkehrt. Ich habe neulich ein Erbe abgelehnt von dem 2.Mann meiner Mutter, die noch ein gemeinsames Testament hatten und ich auch vorkam. Er hat sie 15 Jahre überlebt, gesoffen und nochmal geheiratet und hatte noch einen Junkiesohn aus erster Ehe.....kurz: Ich hab abgelehnt, obwohl es was zu erben gab. Aber meine Schwester nicht und die zahlt gerade einen seelischen Preis, auf den ich keine Lust hatte! Das wünsche ich Dir nicht!
oh...... nein Immobilie gibt es nicht..nur Bargeld von den ausgezahlten LV vor einiger Zeit. ok ich warte..danke euch
Nach meiner Erkenntnis erben deine Stiefgeschwister nur, wenn sie adoptiert wurden, sonst nicht. Ein Pflichtteil bekommst du nur, wenn dein Vater das ausdrücklich gewünscht hat und das ist Bargeld. Sonst bist du voll erbberechtigt, wenn in dem Testament nichts anderes vermerkt ist. Wie gesagt, dazu gehören aber auch Schulden....am besten sollte man einen Anwalt konsultieren, der von Erbangelegenheiten Ahnung hat.
Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Melde Dich als Erbe beim Amtsgericht.
Es gibt es handschriftliches Testament..was aber privat zu Hause bei der Stiefmutter liegt, das besagt ,das sie sich gegenseitig als Erbe eingesetzt haben und bei Tod beider wir ( ich und meine Stiefgeschwister-also KInder der Stiefmutter) alles zu gleichen Teilen bekommen. Da aber mein Vater gestorben ist, denke ich.-.habe die Stiefgeschwister nicht mit zählen. . Amstgericht und Standesamt habe ich angeschrieben
Als Kind steht Dir zumindest ein Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Das gesetzliche Erbe wäre die Hälfte des Nachlasses Deines Vaters. Der Pflichtteil beträgt also ein Viertel. Gibt Deine Stiefmutter das Viertel nicht heraus, musst Du leider den Rechtsweg beschreiten. Sie ist aber zumindest verpflichtet, dem Amtsgericht wahrheitsgemäß ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.
okay dann weiß ich erst mal Bescheid. Ich warte mal ob sich Standesamt oder Amtsgericht meldet..habe zumindest beide angeschrieben, das es mich gibt
naja ich möchte nur den Pflichtteil...ich wusste nur nicht , ob ich automatisch angeschrieben werde