Einsatzwechsel Leiharbeit mit weniger Gehalt?

3 Antworten

Kommt auf die Entgeltgruppe an. E 1 ist natürlich niedrig. Bei IG Metall Betrieben bezahlte Zulagen muß man dann als einfacher Helfer dann verzichten.

Du hast einen Vertrag mit der Leihfirma, auf die Brancenzuschläge wirst ggf. verzichten müssen.

Der Grundlohn wird sich ja wohl nicht ändern.

Der vereinbarte Grundlohn bzw. die Bezahlung nach der Entgeltgruppe muss bleiben. Auch branchenüblicher Zuschlag muss gezahlt werden, wenn dieses ein Tarifvertrag regelt.

Findet kein Tarifvertrag Anwendung, dann gilt was wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Man darf Dir nicht weniger Lohn zahlen als vereinbart.

Möglicherweise könnte der Arbeitgeber versuchen eine Änderungskündigung anzustreben aber gegen die kannst und solltest Du dann beim Arbeitsgericht klagen.

Auch kann bzw. darf Dir die Zeitarbeitsfirma nicht einfach kündigen nur weil es gerade mal keinen Einsatz gibt. Das ist eben Betriebsrisiko.