eine Frage übers Verb "fallen lassen"?

2 Antworten

In dem Fall ist 4. richtig.

Denn

  1. gibt es grammatikalisch gesehen nur die zwei Begriffe „fallen lassen“ und „fallengelassen“
  2. Der Beginn „Ich habe…“ ist Vergangenheit und deshalb nimmt man die Vergangenheitsform „fallengelassen“

Ich hoffe ich konnte dir Helfen und wem auch immer, der das sonst noch lesen wird

LG

Interessant ist, dass Duden und das DWDS einander hier widersprechen:

DUDEN gestattet beide Schreibungen,

fal|len las|sen, fal|len|las|sen,

aber unterscheidet bei den 2 Bedeutungen: :

Beispiele
einen Plan fallen lassen oder fallenlassen (aufgeben); aber nur 
die Tasse fallen lassen  (herunterfallen lassen)

.

DWDS ( s. fallen lassen) hingegen sagt zu

Bedeutungen
1.) verursachen, dass etw. fällt
Beispiele:
er hat das Notebook auf den Boden  fallenlassen
ich habe die Vase aus Versehen  fallengelassen
.
2.)etw. etwas aufgeben, von etw. zurücktreten
Beispiele:
seine Absicht, ein Ziel, Vorhaben  fallenlassen
er hatte seinen Plan, Anspruch  fallenlassenfallengelassen,
seinen Widerstand  fallenlassen

u.a.

Ich meine also, du kannst alles tun.

Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sagt hierzu in § 35

Verbindungen aus zwei Verben werden getrennt geschrieben

und danach in E7:

Bei Verbindungen mit bleiben und lassen als zweitem Bestandteil ist bei übertragener Bedeutung auch Zusammenschreibung möglich. Dasselbe gilt für kennen lernen.#

Rechtschreibrat.Regeln