Ein 17 jähriger mit einer 12 jährigen?
Ich habe eine kleine Schwester und sie ist 12 Jahre alt. Ich muss dazu sagen sie verhält sich jedoch wie 15, 16 und sieht auch dementsprechend aus. Natürlich ist das aber keine Ausrede! Sie hat mir vor ein paar Monaten erzählt das sie mit einer Freundin in der Stadt war und ein Typ sie angequatscht hat. Sie haben Nummern ausgetauscht und haben sich auch sehr oft getroffen. Sie haben sich kennengelernt etc. Der Typ ist jedoch 17 ! Vor einer Woche kam sie mit einem fetten Knutschfleck am Hals nachhause, unsere Mutter hat sie direkt darauf angesprochen und war geschockt. Zu Recht!! Sie verbietet ihr den Kontakt zu ihm und erlaubt ihr nicht ihn wieder zu sehen. Vor einer Woche kam sie nachhause und erzählt mir das sie zusammen sind! Sie trifft sich weiter mit ihm! Heimlich! Sie hat ihm auch klar gemacht das sie keinen Sex mit ihm will und auch nicht der Grund dafür sein wollen würde, dass er verknackt wird. Sie wird dieses Jahr noch 13, er erst nächstes Jahr 18. Sie hat seine Familie auch schon kennenlernt und sagt sie sind alle zu 100% sympathisch. Sie hat ihm auch gesagt wie alt sie ist, er war auch geschockt, aber er sagte er hat schon soviel scheie erlebt (Von den Eltern zur adoption freigegeben usw) und er scheit für sie auf die Polizei, da er sie wirklich liebt und aufjedenfall mit ihr zusammen bleiben will. Meine Frage ist nun ob diese Beziehung legal ist? Ich habe das auch schon mehrfach gegooglet, wie es gesetzlich aussieht wenn eine 12 jährige mit einem 17 jährigen eine Beziehung führt, aber ohne Sex !!! jedoch waren es immer komplett unterschiedliche Antworten. Ist es nun legal und sie kann weiterhin mit ihm zusammen sein oder ist es verboten und er hat sich schon längst strafbar gemacht?
Danke für jede Antwort.
5 Antworten
Ich tendiere zur Grenze der Strafbarkeit: Knutschfleck,dürfte als Sex mit "einiger Erheblichkeit" im Bezug "Kind" zutreffend sein.Die Entwicklung des Mädchens ,das nicht kennen des Alters könnte hierbei entschuldbar sein.Spätestens ab dem erkennen und wissen,das es sich um ein Kind und nicht um eine pubertierende,auf körperlich kommt es nicht! an,handelt,das Mädchen nicht 14 Jahre alt ist,ist nur eine flüchtige Berührung,eine Umarmung erlaubt.Ein Kuss auf die Hand oder Wange ist schon umstritten!Eine Umarmung ist aber erlaubt.Wenn ein Mädchen wie 15 wirkt,aber 12 ist,könnte man von unbedarft ausgehen.Ich kann also empfehlen,die 12 jährige sagte es,um rechtliche Probleme für den fast jungen Mann zu vermeiden,entweder den Kontakt abzubrechen,oder eine platonische Beziehung zu führen.Funktioniert diese! und besteht länger,so ist in einem Guten Jahr,alles kein! Problem.Dies dann,weil die Jugendliche eigene Rechte hinsichtlich Selbstbestimmung erwirbt! Selbst gg.den Willen Ihrer Eltern darf Sie dann den Freund treffen und auch Sexualität haben .Ein Gang zum Jugendamt ,mit dem Freund und dem Hinweis,das Sie seit längerem eine platonische Beziehung führen,es keinerlei Auffälligkeiten bei dem jungen Mann gibt,die jugendgefährdend sind,darf ein Umgangsverbot grundsätzlich nicht stattfinden.Mach bitte Deiner Schwester klar,das Sie sich genau so verhalten soll.Okay? Wahrscheinlich wird sich das Problem aber lösen,weil längere Beziehungen in dem Alter selten sind.
Vielen Dank für Deine Auszeichnung.Zu diesem Thema zu schreiben ist auch eine Gratwanderung und eine Fleissarbeit.
Es ist nicht illegal, solange es beide Seiten wollen und kein Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Lehrer - Schüler) besteht.
Es ist zumindest mehr als ungewöhnlich. Illegal ist es jedenfalls nicht ( & ihr diese "Beziehung" zu verbieten wird wohl auch keinen Sinn machen -------------> in so 'ner Situation würde sie sich wohl "jetzt erst recht" zum Ziel setzen & weitermachen auf Teufel komm raus..!
Sagen kann man viel, aber echte Liebe die wirklich was aushält ist in diesem Alter kaum möglich, das ist kaum mehr als "Händchenhalten". Was Liebe wirklich ist, lernt man erst mit den Jahren.. und auf irgendwelche Liebesbeteuerungen seitens des 17-Jährigen kann man vermutlich wenig Wert legen.. meine Meinung!
Wie auch immer die Rechtslage ist, es ist besser wenn er die Finger von ihr lässt. Mit 17 sollte man die Naivität kleiner Mädchen nicht ausnutzen, das tut er aber.
Natürlich 'liebt' er sie, haha. Wie kann man nur so naiv sein?! Ich bin 17 und würde niemals in dem Alter mit einer 12 jährigem zusammen sein! Das ist doch noch ein kleines Kind. Nicht einmal mit einer 15 jährigen. Der will sie doch nur fürs Bett, einfach nur widerlich ernsthaft.
Zusammensein,ohne Sex ist weder unerlaubt noch anstößig! Im begründeten Ausnahmefall,hier muss das Gericht bzw.Jugendamt die elterliche Entscheidung überprüfen,kann ein Umgangsverbot zu einem Kumpel,Freund,untersagt und durchgesetzt werden.Platonische Liebe,es gibt so etwa selten,ist aber völlig legal.Das Umgangsverbot könnte vor allem,bei Anstiftung zu Straftaten,Alkolkonsum,Rauchen oder Sexualität gerechtfertigt sein.Der Knutschfleck allerdings ,ist im rechtlichen Sinne Umgang mit Kindern,eine "einige Erheblichkeit",so das Sexueller Missbrauch vorläge! Dabei ist es unerheblich ob Einvernehmen besteht.Sogar dann,und das ist das gefährliche,wenn die Aktivität von dem Mädchen ausgeht.Hier muss! sich der ältere wehren!
Ich habe so gut ich es kann,dir beschrieben wo die Grenzen und Möglichkeiten liegen.Liebe Grüße.
Hat meine Frage ob es nun erlaubt ist oder nicht jedoch leider nicht beantwortet