Eidesstattliche Versicherung, Schufa - wie lange bleibt der Eintrag bestehen?
Ich musste vor ca. 6 Jahren eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Nun möchte ich mir aufgrund eines Umzuges Internet usw. zulegen.
Ist das möglich? Wie lange bleibt der Eintrag bestehen?
Hätte der 1und1 Mitarbeiter am Telefon gesehen, dass ich einen Eintrag habe?
Danke
6 Antworten
30 jahre
was? was heisst hier Quatsch, 30 Jahre bleibt die Schuldnertitel wenn nicht die Schuld bezahlt wird. wenn sie bezahlt ist dürfte innerhalb eines Jahres das gelöscht werden oder man kann da anrufen und sofort verlangen das es gelöscht wird. Das müssen sie dann auch sofort ohne gegenforderungen tun
Schau an besten mal bei Eidesstaaliche Erklärung und Verjährung nach dort steht es schwarz auf weiss und musst nicht auf das rechthaberische Unwissen mancher Personen zurückgreifen
unter www.vollstreckungsportal.de der gemeinsamen Länder kann sich jeder kostenlos zur Einsicht seiner Daten registrieren. Nach der Registrierung bekommt ihr einen PIN per Brief-Post zugeschickt .
Im Schuldnerverzeichnis bei Gericht werden Einträge nur vom Gerichtsvollzieher vorgenommen, Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und z.b offene Zahlung wie Mahnbescheid usw. Gezahlte Forderungen bleiben 3 Jahre bestehen, jedoch können diese vorzeitig gelöscht werden. Einfach die Quittung der Zahlung + Bestätigung des Gläubiger oder Gerichtsvollzieher an das zentrale Mahngericht des zuständigen Bundesland z.b RLP zentrales Mahngericht Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24 senden und die Einträge werden innerhalb von 14 Tagen kostenfrei gelöscht. Damit ist auch die Löschung aus der Schufa einbezogen wenn die Eintragung aufgrund des Schuldnerverzeichnis in der Schufa vermerkt wurde.
Schufa Einträge die direkt an die Schufa gemeldet wurden z.b von einem Anwalt- oder Inkassobüro sind von dieser Regelung leider nicht einbezogen.
Der Eintrag bleibt bestehen bis du deine Schulden bezahlt hast.
Im Endeffekt für immer aber unter bestimmten Bedingungen kannst es löschen lassen was allerdings nicht viel bringt da die negative Bonität bestehen bleibt
Die eV ist 2 Jahre gültig und steht 3 Jahre in den Verzeichnissen (Schuldnerkartei oder Schufa usw.). Danach wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Quatsch!