eheschließungsvisum- Verplichtungserklärung?

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Die VE wird in der Regel nur bei kurzfristigen Visum benutzt. (Schengenvisum) Manchmal auch bei Studenten.

In deinem Fall muss dein Verlobter in der für ihn zuständigen deutschen Botschaft ein Visum zur Familienzusammenführung stellen. Dazu muss er Glaubhaft machen, dass eine Hochzeit stattfinden soll. Er muss auch eine Deutschprüfung vom Goetheinstitut vorlegen. Bei einenlängerfristigen Aufenthaltstitel muss eigentlich der Lebensuntrhalt gesichert sein. Außnahme bildet hier die Familienzusammenführung mit einen deutschen Staatsangehörigen. Die Entscheidung trifft die Botschaft. Die zuständige Ausländerbehörde gibt nur eine Stellungnahme ab. Dementsprechend kann gegen die Entscheidung der Botschaft nur Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht in Berlin gestellt werden. Hinweis: Sollte dein Verlobter mit einen Schengenvisum einreisen und ihr heiratet dann hier wird die Ausländerbehörde trotzdem die Ausreise verlangen, da dein Verlobter nicht mit dem notwendigen Visum eingereist ist. Die Rechtsprechung ist da sehr deutlich. Die Ausländerbehörden beraten dich da aber auch. Außerdem würde ich vorher beim Standesamt nachfragen. Evtl. muss das Standesamt die Ehefähigkeit durch das Oberlandesgericht übrprüfen lassen. Das Ausländerrechtliche kannst du in den Paagraphen 4 - 6 und 27 u28 Aufenthaltsgesetz nachlesen.

Bei diesem Visum muss eine VE vorliegen, denn der Lebensunterhalt wird erst irrelevant, wenn die Eheschließung erfolg ist. Erst dann ist der Ehepartner auch ohne VE unterhaltspflichtig. Also ja, eine Verpflichtungserklärung muss sein, keine Ausländerbehörde würde das ohne machen.

Ob eine Verpflichtungserklaerung verlangt wird, liegt im Ermessen der zustaendigen Auslaenderbehoerde. In aller Regel wird sie verlangt.Erst nach der Eheschliessung ist eine Verpflichtungserklaerung nicht mehr erforderlich, weil die Ehepartner dann ja sowieso gegenseitig unterhaltspflichtig sind. Vor der Eheschliessung sind sie das aber noch nicht.