Ebay= Käufer will später zahlen=?
hi@all
Ich habe bei ebay mein Computer Verkauft eben grade. der Käufer X hat schlechte Bewertungen von wegen er schickt Ware nicht ab bis zum Zahlen usw ... = da dachte ich nur ohh nooo hoffentlich nicht einer der nicht zahl...
1 Minute später bekomm ich eine email von Ihm worin steht Inhalt.... das er das Geld erst am 01.05.2012 überweisen kann und ob das möglich sei? Ich habe Ihn geschrieben es ist nicht möglich und er solle innerhalb von 2-3 tagen bitte das geld überweisen. Darauf antw er nein er kann erst am 1.5. Ich schrieb ihm sowas hätte er vor dem kauf absprechen können ich seh den Kaufvertrag als Ungültig und beendet. ich habe den Artikel wieder eingestellt.
und jetz schreibt er mir sowas geht nicht und gekauft sei gekauft und ich kanne nicht zurücktreten weil er mich darauf hingewiesen hat das er erst am 1.5 zahlen kann und das er sich beschweren möchte :) haha wie sieht es da aus für mich??? hat da jemand Ahnung??? ich habs schon bei ebay gemeldet... aber Artikel trotzdem eingestellt. ich brauch dringen Money ;)??? Danke für eure Antworten
12 Antworten
Gemäß den ebay-Regeln soll innerhalb 4 Tagen nach Kauf überwiesen werden. Insofern befindet sich der Käufer nicht im Recht. Fraglich ist nur, ob diese von ebay gesetzte Frist auch juristisch haltbar ist. Daß Du selbst so knapp bei Kasse bist, daß Du den Käufer so bedrängen mußt, ist auch kein guter Stil. Wenn Du an einen anderen verkaufst, kriegst Du Dein Geld kaum eher und kriegst von ebay die Verkaufsgebühren vom ersten Kauf auch kaum zurück. Sinnvoll und deeskalierend wäre daher, dem Käufer die Zahlungsfrist bis 1. Mai zu gewähren.
da in deutschland immer noch das bgb gilt , und nicht die ebayregeln , ist es ganz egal was in denen steht , lt. bgb kommt ein käufer erst nach 30 tagen in verzug
Du hast Recht und kannst ihn sogar anzeigen. Er kann nicht hinterher einfach sagen "joah zahlt später - war ja nicht gegenseitig so abgesprochen"
das würde mich auch mal interessieren :-)))))
du hast den computer wieder eingestellt ?
dann hast du ein riesiges problem , wenn der 1. käufer seine rechte kennt
es gibt eine gesetzliche reihenfolge die du einhalten musst ( siehe link von kolibri88)
Was heißt er will später zahlen? Wenn du kein Zahlungsziel angegeben hat, dann hat der Käufer 30 Tage Zeit. Das braucht er dir aber nicht zu sagen, da es sein Recht ist, du hingegen kannst aber nicht nachträglich ein Zahlungsziel vorgeben.
Somit hast du Pech gehabt und der Käufer kann nach Bezahlung auf die Herrausgabe bestehen.
ok
wenn du in der bschreibung des artikels gesagt hast er müsse in 2-3 tagen bezahlen,dann wusste er das,aber wenn nicht ist er im recht.
Echt? Und welche Straftat kann er da Anzeigen ? Erklär uns das doch bitte mal.