Durchsuchungsprotokoll bei Verkehrskontrolle?

5 Antworten

Das meiste wurde bereits beantwortet. Fühlst du dich jedoch ungerecht behandelt, hast du die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Jeder Polizist muss, auf Verlangen seine Dienstnummer aushändigen (Seit geraumer Zeit tragen viele Beamte ihr Dienstnummer offen an der Uniform (zumindestens in Berlin)

Solange Du bei der Kontrolle weder gefährdet, verletzt noch unsittlich behandelt wurdest sehe ich gar keinen Grund gegen eine Kontrolle oder "in deinen Augen" ungerechte Behandlung vorzugehen. Außerdem ging es bei der "Durchsuchung" sehr wahrscheinlich nicht um eine solche sondern um die Nachschau ob Warndreieck und Verbandkasten vorhanden sind. Allem weiterführenden muß einen Anfangsverdacht zu einer Straftat zu Grunde liegen. Vielleicht bist Du schon mal anderweitig derartig in Erscheinung getreten, was dann bei der Abfrage der Personalien oder Daten zum Fahrzeug aufgefallen ist, und fühlst dich jetzt durch die Polizei "gegängelt". Wie das im Leben immer so ist, zwischen "gefühlt" und "real" gibt es einen großen Unterschied.

Ontario  23.09.2016, 16:21

Mal etwas aus meienr Erfahrung. Mir lief vor etwa 3 Jahren ein Reh auf einer Schnellstrasse ins Auto. Ich fuhr nicht sehr schnell. Das Reh wurde vom Kühler meines Fahrzeuegs erfasst, torkelte dann zum Strassenrand und verschwand im Wald. Da ich annehmen musste, dass das Reh verletzt ist, fuhr ich zur nächsten Polizeistelle und meldete den Vorfall, damit der Pächter dieses Reviers, benachrichtigt werden kann. Das sah ich als meine Pflicht. Als ich den Vorgang bei dem Polizisten meldete, gingen wir beide zu meinem Fahrzeug. Am Kühlergrill waren eindeutig Fellhaare des Rehes zu sehen. Habe dem Polizisten gesagt, hier erkennt man eindeutig dass es einen Zusammenstoss mit einem Reh gegeben hat. Der Polizist zu mir, das kann jeder sagen, dass dies ein Reh gewesen war. Das könnte auch ein Mensch gewesen sein, entgegnete mir der Polizist. Ich sagte ihm, wenn ich einen Menschen angefahren hätte, hätte ich den Rettungsdienst angerufen und wäre sicher nicht auf eine Polizeistation gefahren und einen Verletzten alleine gelassen. Dem Polizisten gefiel meine Argumentation nicht und er überprüfte daraufhin mein Fahrzeug. Es gab nichts zu beanstanden. Dennoch kamen mir nach dem Besuch Zweifel auf, ob es überhaupt richtig gewesen ist, zu einer Polizeistation zu fahren, um das zu melden. Die Haare am Kühlergrill liessen keinerlei Zweifel aufkommen, dass es sich um Fellhaare handelt und nicht um Menschenhaare. Wie kommt ein Polizist darauf, meine Angabe in Zweifel zu ziehen ? 

Hallo,

ich geh davon aus, wir reden von einer ganz normalen Verkehrskontrolle nach 

§ 36
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.  [...] Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Hierfür gibt es kein Protokoll.

Wir das Auto im Zuge von Ermittlungen nach einer Straftat durchsucht, z.B. weil vermutet wird, dass sich darin Betäubungsmittel befinden, wäre 

§ 107 StPO
Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis

Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.

einschlägig. Hierfür wird dir dann das sogenannte Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt.

Auch bei einer "normalen" Verkehrskontrolle gilt: Wird ein Gegenstand sichergestellt, erhälst du ein Sicherstellungsprotokoll.

Es gibt noch eine Ausnahme: Werden bei einem LKW-Fahrer der Fahrtenleser kontrolliert, wird dies auf der aktuellen Scheibe vermerkt, damit der Fahrer bei einer weiteren Kontrolle nachweisen kann, dass die Entnahme der aktuellen Scheibe auf Grund einer Anordnung durch einen Polizeibeamten erfolgte.

Wenn du dich bei einer Amtsmaßnahme ungerecht behandelt fühlst steht dir natürlich immer der Weg der Beschwerde offen. Hierfür sendest du einfach an den Leiter der zuständigen Dienststelle deinen Beschwerdebrief. Du kannst gerne beschreiben, in wie weit für dich eine Ungerechtigkeit vorliegt, vielleicht kann ich es beurteilen. Vielleicht kann ich aber auch schon ein bisschen für Klarheit sorgen...

Eine Verkehrskontrolle beinhaltet die Überprüfung

- der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers (Alkohol, Drogen, Medikamente)

- Der Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers

- Die Beschaffenheit des Fahrzeugs (Reifen, Lichter, etc)

- Die Zulassung des Fahrzeugs

- Die Ladungssicherung

- Kontrolle über mitzuführende Gegenstände, wie z.B. der Verbandskasten

- Eine Abfrage bzgl. einer möglichen Fahndung nach dem betroffenen Fahrzeug

Gibt es darüber hinaus weitere Erkenntnisse, z.B. dass in dem Dienstbereich aktuell genau nach einem Fahrzeug gesucht wird, was deinem Gefährt entspricht, werden die Kontrollen natürlich intensiviert.

Nein. Die Durchsuchung im Rahmen der Verkehrskontrolle richtet sich nach Polizeirecht. In allen mir bekannten Polizeigesetzen ist ein Durchsuchungsprotokoll nicht vorgeschrieben. 

Bist du mit der polizeilichen Maßnahme nicht einverstanden, kannst du verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen. 

Dommie1306  22.09.2016, 12:28

Richtet sich die "Durchsuchung" nicht nach §36/V StVO... da ich davon ausgehe, dass hier keine "Durchsuchung" im rechtlichen Sinn vorliegt;)

furbo  22.09.2016, 15:18
@Dommie1306

Ist eigentlich egal, da beide "Durchsuchungen" verwaltungsrechtlich überprüft werden können. Letztlich wird in der Antwort zum Widerspruch die exakte Rechtsgrundlage genannt. 

Siehe StPO §107:

§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis

Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.

Das musst Du also schon explizit fordern und ja, es kann auch per Post nachgereicht werden.

uni1234  22.09.2016, 06:08

Das hat aber so rein gar nichts mit einer Verkehrskontrolle zu tun!

ZuumZuum  22.09.2016, 07:59
@uni1234

Genau, das gilt nur für den Fall einer Festnahme bei Vorwerfbarkeit einer Straftat.

Dommie1306  22.09.2016, 12:28

Typischer Fall von: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...."