Dürfen Apotheker im Notfall Medikamente ohne Rezept rausgeben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das habe ich nur einmal bisher erlebt. Ein einzelnes Plättchen Tavor® Expidet, nachdem eine Mutter gefragt hat, deren Sohn fast vor der Apotheke einen Krampfanfall hatte*. Patient und Medikation bekannt, Alkoholismus, Medikamentenabusus, offensichtlich akuter Entzug, Compliance nicht gegeben; Notarzt übernahm den Rest.

Was jedes Wochenende in Stadt- und Bahnhofapotheken der Fall ist, sind Nachfragen nach Medikamenten ohne Rezept aufgrund der Schludrigkeit und Bequemlichkeit der Kunden. Und keiner dieser Kunden ist außerstande, den ambulanten ärztlichen Bereitschafts-/ Notdienst aufzusuchen. Die sind zwar nicht glücklich, wenn man sie wegschickt, aber dann können sie noch so treue Kunden sein: wenn der Patient in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, hat er einen Arzt aufzusuchen, wenn er etwas verschreibungspflichtiges haben will.

(*auch wenn der Wirkstoff den Krampfanfall selbst nicht unterbrechen kann, da auch Expidet erst via Darm in das Blut aufgenommen werden muss.)

Es gibt Apotheken, da kann man das Rezept "nachreichen". Das ist aber glaube ich nicht ganz legal.

Hallo,

nein, rezeptpflichtige Medikamente dürfen auch an Stammkunden nicht einfach so abgegeben werden, auch wenn manche Apotheken das machen.

Wenn er das Medikament vorrätig hat. Mein früherer Neurologe hat mich immer reich beschenkt, wenn ich Medis wollte. Ich bekam von ihm immer seine Probepackungen, wenn er seinen Medi-Schrank ausmistete, manchmal auch angebrochenen Verpackungen, die ihm Patienten brachten, wenn sie sie nicht mehr brauchten. Genau genommen machte er sich damit sogar strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung