doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und Argentinien

9 Antworten

Normalerweise geht das nicht, da Argentinien nicht zur EU gehört.

Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wer eine andere (außer EU) auf Antrag erwirbt. Nur wenn Du quasi automatisch eingebürgert wirst, bleibt die deutsche erhalten.

(In manchen Ländern erwirbt man die Staatsbürgerschaft ohne Einbürgerungsantrag z.B. durch Übernahme einer Professur oder durch Heirat. Wie es in Argentinien ist, weiß ich leider nicht.)

Als Deutscher Staatsbürger ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nur dann erlaubt,wenn das andere Land einem die Staatsbürgerschaft alleine anbietet. Zum Beispiel,wenn dir Argentinien eine Staatsbürgerschaft anbietet,wenn du eine Argentinierin heiratest oder dein Kind dort geboren wird. Keine Ahnung,ob das argentinische Recht das vorsieht. Bemühst du dich hingegen selbst um die argentinische Staatsbürgerschaft und wird sie dir verliehen,verlierst du automatisch die deutsche.

Hallo, ich lebe seit langem in Argentinien. Die Antworten von WolfRichter und Werniman sind korrekt: wenn du die argent. Staatsbürgerschaft annimmst ODER AUCH nur automatisch bekommst,verlierst du die deutsche, ausserdem bist du dann im argentinischen staatlichen "Wählerregister" als Argentinier registriert; wenn du dann in Argentinien lebst und das nächste mal deinen deutschen Pass über die dtsche Botschaft in Bs.Aires verlängern willst, weil er abläuft, musst du u.a.Papieren eine Bescheinigung von diesem Wählerregister vorlegen, dass du dort NICHT als Argentinier registriert bist, was du natürlich nicht bekommst; es ist das berühmte Papier "no-Argentino", das alle hier lebenden Deutschen vorlegen müssen bei Passbeantragung. Und einen deutschen Pass brauchst du z.B. später u.a. für den Bezug deiner deutschen Rente, denn irgendwann wird die Argentinierin ja mal in ihr Land zurückkehren. - Nun gibt es EINE Ausnahme, die aber von Fall zu Fall z.B. in der Botschaft hier verhandelt und genehmigt werden muss, nämlich, wenn der argentin. Staat dich ZWINGT, seine St.b.schft anzunehmen, kannst du u.U. eine Ausnahmegenehmigung deutscherseits bekommen und deine deutsche St.auch behalten, d.h. beide haben. Viel Glück!

Ja - auch ich lebe in Argentinien, bin Deutscher von Geburt an und habe die Argentinische Staatsbuergerschaft nicht angenommen da ich in einem solchen Fall die Deutsche Staatsbuergerschaft verliere. Hier noch ein ergaenzender Hinweis: Wenn Du (aus welchen Gruenden auch immer) Argentinier wirst und die Deutsche Staatsbuergerschaft verlierst kannt Du die einen Teil der in die Sozialversicherung nach Deutschland bezahlten Beitraege zurueckbekommen. Somit hast Du aber auch keinen Anspruch mehr auf eine Rente aus Deutschland. Wenn Du noch weitere Fragen hast melde Dich. Ich wohne in Buenos Aires seit nunmher 2 Jahren und habe eine argentinische Frau. Habe die Argentinische DNI (unbefristet) und kann bei einer Auswanderung hilfreiche Tipps geben. Ich kann Dir / Euch raten zu ueberlegen ob Sie nicht aus dem diplomatischen Dienst ausscheidet. Den deutschen Pass abzugeben halte ich fuer sehr gewagt. Ausserdem gibt es hier in Argentinien zwar Gesetze aber es gibt auch immer Ausnahmen. 100% werdet Ihr einen Weg finden.

GANZ SIMPEL

DU KANNST EINEN ANTRAG BEIM BUNDESVERWALTUNGSAMT STELLEN DASS DU DIE DEUTSCHE SB BEIBEHALTEN MÖCHTEST

SOGENANNTE BEIBEHALTUNGSGENEHMIGUNG

IN DEM FALL DÜRFTE ES MÖGLICH SEIN HÄRTEFALLREGELUNG

IN DEUTSCHLAND IST ES NICHTSONDERLICH SCHWER EINE DOPPLETE SB AUF ANTRAG ZU BEKOMMEN

ICH HABE SELBST LEGAL ZWEI

INFORMIER DICH DIREKT BEIM BUNDESVERWALTUNGSAMT