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Dienstaufsichtsbeschwerde

gefragt von bubuanbubuan am 05.11.2009 um 10:08 Uhr

Nach einem Unfall auf Arbeit ( vor halben Jahr ) sollte X eigentlich Zahlungen von der Berufsgenossenschaft erhalten. leider ist dies bis heute nicht eingetreten. Kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde an eine BG schicken?


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anonym
beantwortet von apollerix am 5. November 2009 10:33
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Hilfreichste Antwort

Ich gehe davon aus, dass eine reguläres d.h. verischerungspflichtige Arbeitsverhältnis vor dem Unfall bestand. Zunächst erhält jeder im Rahmen der Lohnfortzahlung für 26 Wochen Krankengeld; besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgrund eines Unfalles, zahlt in der Regel die Krankenkasse sogenanntes Verletztengeld im Auftrag der Berufs-genossenschaft. Nach Ablauf dieser Zeit (also nach 1/2 Jahr hat die Berufsgenossenschaft zu entscheiden, ob eine Verletztenrente auf Zeit oder Dauer zu zahlen ist. Ich empfehle zunächst die Berufsgenossenschaft anzuschreiben und sich über die weitere, dort angedachte Vorgehensweise zu informieren. Sollte innerhalb von weiteren 3 Monaten kein formeller Bescheid vorliegen, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht zu ziehen.


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weberwf
beantwortet von weberwf am 5. November 2009 10:10
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Empfehle X erstmal freundlich nachzufragen, wo die Knete bleibt.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 5. November 2009 10:10
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Ja na sicher kann man das. Die BG ist sowieso ein Haufen für sich. Mach Druck nach so langer Zeit. Würde ich aber an die übergeordnete Stelle schreiben


anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 10:10
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Kann man bestimmt. Aber wahrscheinlich hackt da auch keine Krähe der anderen ein Auge aus.

Besser ist, die Zahlung mit Hilfe eines Anwalts einfordern.


Manfred58
beantwortet von Manfred58 am 5. November 2009 10:10
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das kann dauern ich hatte selbst einen Unfall BG zahlte erst nach ca. einem Jahr...


anonym
beantwortet von jitta am 5. November 2009 10:10
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habe da kurse besucht.sagen immer das es keine probleme gibt.sind heuchler


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 5. November 2009 10:11
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Das geht vors Sozialgericht. Such Dir einen Anwalt, der in diesem Bereich arbeitet und lass Dich beraten. Häufig genügt auch schon ein klar formulierter Brief mit Fristsetzung für die Zahlung. Warum verschleppt sich die Zahlung? Fehlen noch Unterlagen? Dann kann die BG nichts dafür.


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