Db fahrpreisnacherhebung?

1 Antwort

"Das gekaufte Auto lief nicht, da habe ich einfach beim Händler ein anderes aufgebrochen und mitgenommen."

Ok, das ist nicht dein Fall und maßlos übertrieben - aber es ähnelt deinem Fall. Wenn das Internet nicht funktioniert, hast du dennoch nicht das Anrecht auf Beförderung ohne Ticket. Dann bleibt meist nur der Automat am Bahnsteig für ein Ticket und die Erstattungsanfrage für die offenbar gekaufte Internet-Variante.

Die Bahn sollte in der Lage sein, wenn man dir schon deine Geschichte gekauft hat, dass du das andere Ticket nachträglich vorzeigst und um Kulanz für die weiteren 7,00€ bittest.

Klar ist das schlecht, aber mit der Fahrt akzeptierst du deren Beförderungsbedingungen - und die sind eben nicht so großzügig definiert.

Damit sitzt "die Bahn" am längeren Hebel - die werden dir schlicht vorwerfen, dass du dir kein 2. Ticket am Automaten besorgt hast. Es ist eine Diskussion, die du so nicht gewinnen kannst.

Also: Schalter oder Kundenservice - und bitte (!) höflich bleiben, denn:

  1. laut deren Bedingungen kann man dir das fehlende Ticket anlasten - dann interessiert dein anderes nicht bei dieser Entscheidung
  2. diese Menschen sind nicht für den Fehler persönlich verantwortlich, kennen aber ihre Bedingungen sicher ganz genau und verfahren ansonsten, wenn es strittig wird, streng nach Vorschrift - genau das willst du besser nicht, weil es für dich ungünstig ist
  3. überall menschelt es - bitte um Verständnis und schildere deine persönliche Zwangslage damit

Alles nicht das Gelbe vom Ei, aber diese beiden "Fälle"

  • Fahren ohne Ticket
  • Kein Ticket trotz Bezahlung in der Eile erhalten aufgrund von technischen Schwierigkeiten der DB-Internetseite

haben streng genommen nichts miteinander zu tun - deshalb ist es besser, hier ruhig zu bleiben.

Viel Erfolg beim Kundenservice!

normalwert 
Fragesteller
 06.09.2022, 16:32

Ich habe bereits die frist überschritten und jetzt ist der Inkasso service zuständig. Das Ticket (9€ Ticket) habe ich eine woche zuvor erworben.

Ich habe es gescreenrecorded dass ich Internet habe, aber die deutsche bahn selbst auf ihrer Website Serverprobleme hat (fehler 503). Weshalb ich nicht einsehe 1 cent zu bezahlen.

Ich habe mich auf dem Screenrecord mehrmals versucht anzumelden was aber unmöglich war.

Auf welcher Rechtsgrundlage setzen die ihre Fristen? Hätte ich eine Chance vor Gericht, wenn ich die Nichtzahlung begründe, aber die fristen nicht einhalten konnte?

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