Darf nachbar vor meinem Fenster Capport bauen?

4 Antworten

Dein Fenster müsste 3m von der Grenze entfernt sein. Wenn es das ist, kann der Nachbar an die Grenze eine "offene Kleingarage" (genannt Carport) bauen, in vielen Ländern sogare ohne Genehmigung, wenn bestimmte Masse eingehalten sind.

Wenn Deine Außenwand mit Genehmigung weniger als 3m Abstand von der Grenze hat kann der Grundstückseigentümer gegen den Carport des Nachbarn vorgehen, egal ob dieser genehmigt ist oder nicht. Das istz aber nur wegen der Belichtung deines Aufewnthaltsraumes und der Abwehr von Brandübertragung möglich, nicht wegen versperrter Aussicht.

HolderVX  02.04.2012, 09:24

Das stimmt nicht immer und überall: z.B. gibt es in Teilen Badens ein sog. Fensterschutzrecht, welches durch Zeitablauf einer Grunddienstbarkeit gleichsteht und dem Nachbarn auferlegt, zum Schutz der Fenster bestimmte Grenzabstände auf seinem Grund einzuhalten.

Ein bisschen mehr Info wäre nicht schlecht.

Normalerweise darf jeder direkt auf die Grenze eine (übliche) Garage oder einen Carport bauen, sofern es der Bebauungsplan nicht ausdrücklich verhindert.

Wenn deine Außenwand also 2,5- 3,0 m (je nach Bundesland) von deiner Grenze weg steht und nicht z.B. ein Baufenster den Carport untersagt, mußt du die Baumaßnahme hinnehmen.

Es gibt kein Recht auf Aussicht über ein fremdes Grundstück.

Nach meinem Wissen muss man einen Carport nicht genehmigen lassen, solange die Seitenwände nicht verschalt, also zu gemacht, werden. Nun kommt es dabei auch noch darauf an, ob er den Port auf ein Fundament stellt und wie viel Grenzbebauung schon von seiner Seite vorhanden ist. Am besten kannst Du das aber sicher beim Bürgermeister oder der Stadtverwaltung erfragen.

Seehausen  01.04.2012, 16:49

In allen Punkten Unsinn.

Quasimo  09.04.2012, 04:13
@Seehausen

Ach ja? Ok, dann ist unser Bürgermeister wohl sehr dumm oder so. Ich habe mich vor dem Aufstellen unseres Carportes bei Ihm erkundigt und diese Aussage so bekommen. Das Vermessen der m³ umbauten Raumes an der Grenze hat dann ergeben, dass ich diesen nicht genehmigen lassen muss. Aber wie gesagt, vielleicht wollte er sich auch wichtig machen, was ich mir eher nicht vorstellen kann.

Selbst für ein Carport brauchst Du heute eine Baugenehmigung. Hat er diese bereits bekommen? Dann solltest Du Dich hier mit dem Bauamt in Verbindung setzen und die Sache klären.

Seehausen  01.04.2012, 16:54

Carports brauchen meistens keine Baugenehmigung mehr; dennoch müssen alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden

hannestern 
Fragesteller
 01.04.2012, 16:58

Eine Baugenehmigung hat er vielleicht (gehe zum Bauamt),mir geht es um meine Beeinträchtigung.

bauteufel  02.04.2012, 00:49
@hannestern

Hää ?

Wenn dein Nachbar eine Baugenehmigung (ohne Ausnahmen und Befreiungen) im Genehmigungsverfahren erhalten hat, sollte sichergestellt sein, daß sein Bauvorhaben den gültigen Vorschriften entspricht., wogegen dann gorgehen ?