Brandschutzmauer ziehen und dann Terrassenüberdachung bauen. Geht das?

4 Antworten

Die Anwort ist von der in Eurem Bundesland gültigen Bauordnung (LBO) abhängig. Sofern Terrasse und Überdachung innerhalb der zulässigen Grenzabstände zum Nachbarn gebaut werden ( und innerhalb der zulässigen Baugrenzen nach Bebauungsplan) hat Euer Nachbar nichts zu melden. Sofern es Grenzbebauung ist gilt sowohl für Wintergärten, Carports, Terrassenüberdachung, Brandmauern etc, dass diese zunächst der LBO entsprechen muss( in manchen Bundesländern z.B. Max 6 m Länge, in anderen ist Grenzbebauung nicht zulässig). Erst wenn durch Dein Bauvorhaben beim Nachbarn eine Baulast eingetragen werden muss musst Du ihn fragen. Also: Besorge Dir die fuer Dein Bundesland gueltige LBO,

Besorge Dir den Ggf. vorhandenen Bebauungsplan für Eure Siedlung

oder frag direkt beim Bauamt nach mit Lageskizze, ob Dein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist

Zu Frage 3: es ist Dein Nachbar, mit dem Du noch Jahrzehnte zu tun haben wirst. Nichts ist schlimmer als verfeindete Nachbarn. Falls Du also zum Bauamt gehst solltest Du die Bebauung Deiner Nachbarschaft nicht erwähnen, da sie für Deinen Fall keine Rolle spielt.

Eine Terrassenüberdachung ist eine bauliche Anlage, die den gültigen, örtlichen Bauvorschriften entsprechen muss.

Um zu festzustellen was rechtlich möglich ist, brauchst du zuerst den Bebauungsplan für euer Grundstück und ggf. die örtliche Gestaltungssatzung.

Damit, der Landesbauordnung und dem NRG deines Bundeslands kann ein Fachmann die Möglichkeiten prüfen und bei Bedarf einen Bauantrag stellen.

Deine Grundstücksnachbarn werden zwar im Zuge des Genehmigungsverfahrens angehört, das heißt aber nicht, daß sie die Genehmigung einer rechtmäßigen Baumaßnahme verhindern können. Die Gemeinde hat nämlich eine Genehmigungspflicht.

Deinem Nachbarn sei geraten nicht mit Steinen zu werfen, wenn er selbst unter einer illegalen Überdachung sitzt....

Das sind alles konkrete Fragen zum örtlichen Baurecht, die dir bei GF niemand seriös beantworten kann. Es kommt auf das Bauplanungsrecht, den Bebauungsplan, die Landesbauordnung und erst dann auf den Nachbarn an, wenn für die Grenzwand eine Befreiung/Abweichung von diesen Vorschriften erforderlich wird.

Zusätzlicdh ist noch Privatrecht (BGB und Landesnachbarrerchtsgesetz) zu beachten.

Ohne Prüfung durch einen Baurechtsfachmann vor Ort (bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser) ist keine Beantwortung möglich.

Ich gehe davon aus, daß Du einen Rat möchtest. Um Dir einen (rechtlich einwandfreien) Rat geben zu können, bedarf es einiger Informaionen. Wer ist Eigentümer? Wo befindet sich die Terasse? Wie weit von der Grenze zum Nachbarn? Welches Bundesland? Und so weiter.....