Darf mir das Arbeitsamt mein Geld wegnehmen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es rein rechtlich deinem Sohn zusteht,dann sollte es auch auf sein Konto gehen und nicht auf dein Konto !

Bekommst du denn ALG - 1 gezahlt oder warum bekommst du nur 185 € ALG - 2 ?

Würdest du ALG - 1 bekommen,dann hättest du schon Freibeträge vom Jobcenter,es würde dann nicht dein komplettes ALG - 1 angerechnet.

Bekommst du jetzt nur 185 € vom Jobcenter,dann würden diese sicher entfallen,denn durch das einmalige Einkommen würde dein Kind für 6 Monate keinen Leistungsanspruch haben.

Da dein Kind dann seinen Bedarf aus Einkommen / Vermögen auch ohne seinem Kindergeld decken könnte,würde das Kindergeld als dein Einkommen auf den Bedarf angerechnet und da du schon Freibeträge bekommen wirst würde das Kindergeld von 190 € deine bezogene Leistung um 5 € übersteigen und somit würde auch für dich der Anspruch erlöschen,für die Zeit von 6 Monaten.

Denn deine KV - wird ja über dein ALG - 1 gezahlt.

Würdet ihr dann aus dem Bezug raus sein,dann kannst du das Geld für dein Kind ja fest anlegen,dass es erst ab 18 Zugriff hat,dann kann es das Jobcenter nach dieser Zeit nicht anrechnen.

Denn dein Kind darf als Schonvermögen nur 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben,gesamt dann 3850 €.

Du dürftest pro vollendetem Lebensjahr 150 € haben,min.aber auch diese 3100 € und dazu dann auch diese einmaligen 750 €.

carolina1 
Fragesteller
 01.03.2016, 20:39

Das heißt also die nehmen mir das ganze Geld weg. ? 

isomatte  02.03.2016, 06:39
@carolina1

Das Geld können sie dir nicht wegnehmen,sie können es nur auf deine Leistungen anrechnen und dir für eine gewisse Zeit die Leistungen versagen !

Es kann und wird dann die Leistung für den Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) des Geldes auf dem Konto zurück gefordert.

Du musst ja noch andere Gelder bekommen und nicht nur ALG - 2,sonst wäre deine Leistung ja höher als 185 € ?

carolina1 
Fragesteller
 02.03.2016, 09:56
@isomatte

Ich bekomme Elterngeld Kindergeld vorschusskasse und die 185€ des wars wahrscheinlich weil ich noch zuhause wohne. Was wollen die mir da anrechnen ich bekomme nur 185€ 

isomatte  02.03.2016, 10:18
@carolina1

Das Kindergeld von deinem Kind,weil es dann bei einer Anrechnung des Geldes aus deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit dir raus sein würde,weil es seinen Bedarf dann auch ohne seinem Kindergeld decken kann,weil es diesen mit Einkommen / Vermögen bestreiten kann !

Deshalb wird dann das Kindergeld deines Kindes,was vorher sein Einkommen war,dann zu deinem Einkommen und es wird dir dann wahrscheinlich voll angerechnet,weil du auf dein Elterngeld normalerweise schon die 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt bekommst.

Somit würdest du dann keinen Leistungsanspruch mehr haben,denn 190 € Kindergeld sind ja mehr als deine 185 € die du als Leistungen bekommst und deine KK - Beiträge müssen nicht berücksichtigt werden,weil diese durch dein Elterngeld entfallen.

carolina1 
Fragesteller
 02.03.2016, 10:49
@isomatte

Ja und wenn die 24000 berechnet werden bleibt mir ja kaum was davon übrig. Das steht mir letztendlich zu . Muss wahrscheinlich zum Anwalt damit ist ja schon eine hohe Summe :( 

isomatte  02.03.2016, 13:21
@carolina1

Es kann dir vom Jobcenter doch nur die 185 € Aufstockung gestrichen werden,egal wer dieses Geld aufs Konto bekommt,ob du oder dein Kind würde dann egal sein !

Wenn es dein Kind aufs Konto bekommen würde,dann ist es einmaliges Einkommen deines Kindes und da dieses dann so hoch ist braucht dein Kind sein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr.

Das würde dann zu deinem Einkommen und voll auf den Bedarf von 185 € angerechnet,also würde der Anspruch für die nächsten 6 Monate entfallen,weil du dann das Kindergeld von 190 € zur Verfügung hättest und müsstest die entfallenen 185 € aus diesen 24 000 € bestreiten.

6 Monate mal 185 € = 1110 € die dann aus den 24 000 € für die nächsten 6 Monate gezahlt werden müssten.

Würdest du es auf dein Konto bekommen,dann ist es dein einmaliges Einkommen und es würde genauso auf 6 Monate verteilt und da deine KV - gezahlt wird,würde der Anspruch für die nächsten 6 Monate entfallen.

Danach kannst du wieder einen neuen Antrag stellen,nur solltest du dann eben dieses Geld vorher so anlegen,dass es für die nächsten Jahre nicht zur Verfügung steht,also z.B. fest anlegen.

Wenn ihr noch keine Ersparnisse habt bzw.unter eurem schon genannten Schonvermögen liegt,dann könnt ihr das jeweils auf einem separaten Konto oder Sparbuch haben,also dein Kind braucht ein eigenes Konto / Sparbuch.

carolina1 
Fragesteller
 02.03.2016, 16:00
@isomatte

Ich danke dir war total verzweifelt!!! Hoffe das läuft auch so ab... 

isomatte  02.03.2016, 17:06
@carolina1

Mehr als dir diese 185 € an Leistung zu streichen können sie ja nicht machen,du musst nach diesen 6 Monaten nur sehen das du das Geld so angelegt hast,dass das Jobcenter dich dann nicht auffordern kann alles was über dem Schonvermögen liegt aufzubrauchen !

Deshalb der Rat mit dem eigenen Konto fürs Kind,wenn dies noch keines hat,dann dürfen da 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € drauf sein.

Bei dir dann auch min. 3100 € und wenn du älter als 20 bist,gelten dann pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €,dass kannst du dann auf deinem Konto haben.

Den Rest legst du dann so an das es nicht vorzeitig verwertet werden kann,da musst du dich mal beraten lassen was da in Betracht kommen würde,dann ist das übrige Geld auch sicher.

Danke dir für deinen Stern !

carolina1 
Fragesteller
 02.03.2016, 20:37
@isomatte

Darf ich dich schnell noch was fragen? Auf dem Brief steht drauf dass das Amt erstattungsanspruch hat deshalb wurde noch nichts überwiesen was heißt das genau ? Lg 

isomatte  03.03.2016, 06:26
@carolina1

Steht da das sie einen Erstattungsanspruch geltend gemacht haben oder das sie es vorsorglich noch zurück halten weil einer kommen könnte,weil sie wissen das du auch ALG - 2 bekommst ?

Wenn das Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat,dann wird von diesen 24 000 € max. deine erhaltenen 185 € pro Monat abgezogen,wenn du nicht mehr bekommen hast,den Rest würde man dir dann überweisen.

Die Frage ist nun,wann stand fest das dieses Geld gezahlt wird,denn ab da könnte dann die Erstattung verlangt werden,weil dann das Jobcenter nur in Vorleistung gegangen wäre,max. natürlich ab Beginn des Leistungsbezuges.

Aber wenn du noch Elterngeld bekommst,dann kannst du ja noch nicht so lange Leistungen beziehen,es sei denn du hast dein Elterngeld aufgeteilt.

Mal angenommen du beziehst es 10 Monate und hast tatsächlich immer nur diese 185 € bekommen,dann kann dir das Jobcenter auch nur max.1850 € in Rechnung stellen,sich also erstatten lassen,wenn da das Schicksal schon zugeschlagen hatte,also der Todesfall eingetreten war und feststand das es Geld geben wird.

Erst dann wäre das Jobcenter in Vorleistung gegangen und ab da könnte dann die Erstattung erfolgen.

carolina1 
Fragesteller
 03.03.2016, 07:04
@isomatte

Sie haben eine Erstattung geltend gemacht. Ich bin gerade mal seit dez 2015 arbeitslos angemeldet das heißt sie bekommen dann nur 3 Monate erstattet oder ? 

isomatte  03.03.2016, 07:08
@carolina1

Wenn dir erst ab Dezember Leistungen zugestanden haben,was wollen sie dann mehr erstattet bekommen als sie dir / euch gezahlt haben ?

Hast du für den Dezember auch diese 185 € bekommen,dann würden es mit der März Leistung 4 x 185 € = 740 € sein.

carolina1 
Fragesteller
 03.03.2016, 07:13
@isomatte

Ok dann bin ich ja erleichtert :)) wird nicht ganz soviel sein ... Vielen Dank !!! 

Das Arbeitsamt wird seine Zahlungen einstellen, bbis Du Dein eigenes Vermögen (bis auf Schutzbetrag) aufgebraucht hast., wenn es Dein Geld ist.

Wenn es Sohnis Geld ist, sollte es tunlichst nicht auf einem Dir zugeordenten Koto landen. Und selbst wenn es ein Konto für Sohn ist, erkundige Doch,w as Du beachten musst,d amit es nicht Dir angferechnet wird (ich bin mir nämlich nicht sicher,d ass es das nicht wird. Du wirst ja mindestens Bevollmächtigte sein und könntest so daran kommen)




carolina1 
Fragesteller
 01.03.2016, 15:38

Ok dann Steig ich da lieber aus und behalte das Geld ich bekomme nur 185€ dagegen ist das doch ein Witz 

Hallo carolina1,

Da die Rückerstattung dem Kind zusteht darf das Arbeitsamt das Geld nicht mit anrechnen.Konkret darf keiner an das Geld vom Kind.

Der Regelbedarf in deiner jetzigen Situation beträgt Bundesweit 404,00€.

Gruß Ralf

Mein Beileid.

Das Amt wird dir das geld nicht wegnehmen, aber die werden da sie 24.000 Euro besitzen kein geld mehr geben. Das heißt sie müssen z.b jetzt 2 Jahre damit auskommen.

Ist es möglich das Geld bar zu bekommen? Denn sobald ein EC-Eintrag gibt, werden sie damit auskommen müssen.

Wird wahrscheinlich mit Deinem ALG2 verrechnet werden. Versuch aus dem ALG2 rauszukommen. Vielleicht mit einem Minijob.
Viel Erfolg