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Darf mein Nachbar Zettel an mein Auto kleben, m mir was zu verbieten?

Frage von poly1520 poly1520

Mein Nachbar hat mir gestern einen Zettel an mein Firmenauto geklebt und mich aufgefordert das Auto an einer anderen Stelle zu parken, da er, wenn er aus dem Fenster schaut das Auto sieht. Ist er dazu berechtigt, Zettel an mein Auto zu kleben? Und muß ich mir das gefallen lassen?

Gruß poly1520

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Antworten (15)

  • 8
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Wie wäre es mit einem Gespräch unter Nachbarn und nicht gleich der Frage, darf der das? Wenn dort, wo Du stehst, das Parken erlaubt ist, dann kann der Nachbar nichts machen. Aber manchmal hilft Toleranz.

  • 3
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Kleben darf er nicht.

    Kommentar von FiatBravo18 FiatBravo18

    ja das so wieso nicht! dann würd ich ihm beinhart den kleber entfernen lassen.

    er darfs in den scheibenwischer einklemmen, wenn überhaupt, aber mehr nicht!

  • 2
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Nein, das darf er nicht!

    Ich würde ihm einen Zettel an die betreffende Fensterscheibe kleben, mit dem Hinweis, er möchte doch aus einem anderen Fenster schauen und ich könne ihm bei Bedarf gerne die Adresse eines guten Psychaters nennen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    sehe gerade, Du bist mir zuvor gekommen

    Kommentar von FiatBravo18 FiatBravo18

    das hab ich mir auch schon überlegt zu schreiben, wäre eine richtig gute realistische idee!

  • 1
    Antwort von bulli66 bulli66

    ob du dir das gefallen lassen willst ist deine sache. du solltest dir nur überlegen, ob du lust auf nachbarschaftsstreit hast oder doch lieber frieden im haus haben möchtest. wenn genügend parkplätze frei sind, sollte ein anderer parkplatz eigentlich kein problem sein

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    Kleben nicht, denn das ist sachbeschädigung..aber hinter die Windschutzscheibe darf man schon was stecken..ob jetzt der Wunsch in Ordnung ist oder nicht ist mal völlig offen

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    HINTER die Windschutzscheibe? Das ganz bestimmt nicht, denn dazu müßte er ja das Auto aufbrechen. Oder meinst du auf der Windschutzscheibe hinter den Scheibenwischer stecken?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    oder so...:-))

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Ja, und genau das ist noch schlimmer. Wer sich auskennt, weiß wie empfindlich und teuer Wischerblätter sind.

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    Antwort von FiatBravo18 FiatBravo18

    naja er darf nicht sagen, das du umparken musst!

    aber das mit dem zettel is ja egal oder? wegen so was eine anzeige machen wäre unnötig, du könntest ihm auch eine freude machen, steck ihm jeden tag einen zettel mit einem spruch oder so in die windschutzscheibe, sozusagen als veräppelung XD

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Kleb ihm einen Zettel ans Fenster, dass er es zumachen soll, damit Du ihn nicht mehr siehst; also kleben darf er nicht, alles andere ist eine Frage der fehlenden Kommunikation seinerseits; schade dass er nicht den Mut hat, dich selbst anzusprechen; seine Art ist kleinkariert.

    Kommentar von user728 user728user728

    Kleinkariert ist es sicher auch, hier gleich zu fragen, was erlaubt ist.

    Ich denke, da haben sich mal wieder zwei gesucht und gefunden :/

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    kann durchaus sein

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Zuerst sollte man ein Gespräch suchen.

    Kleben ist Sachbeschädigung und kann polizeilich verfolgt werden.

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    Antwort von Ermittler Ermittler

    Ja. Es ist üblich, Mitteilungen wie z. B. Knöllchen etc. hinter den Scheibenwischer zu klemmen - wobei klemmen und kleben dringend eindeutig zu unterscheiden ist.

    Die Parkplatzsituation ist davon unabhängig. Wenn das Auto auf einem öffentlichen, gekennzeichneten Parkplatz steht, ist das legal und zumutbar - es sei denn, es handelt sich nicht um einen normalen PKW, denn für LKW, Wohnwagen/-mobile, etc. gibt es u.U. besondere Regelungen für Wohngebiete. In dieser(tm) Siedlung z.B. dürfen LKW, WoMos und Kleintransporter NICHT parken. Die müssen nachts im Gewerbegebiet stehen.

    Schade ist, dass man sowas nicht in einem netten positiven Gespräch klären kann.

    Also - wer mir mit seinem Transporter die die schöne Aussicht und das Tageslicht durch Firmenwerbung ersetzt, kann sich schonmal ... einen Anwalt suchen.

    Kommentar von user728 user728user728

    Wenn die Rechtsprechung tatsächlich vorsieht, dass größere Fahrzeuge nachts im Gewerbegebiet abgestellt werden müssen, dann ist dein Kommentar rein sachlich der wohl naheliegendste. Aber rennst du tatsächlich gleich zur Polizei/zum Anwalt? Du scheinst deinen Nick mit Bedacht gewählt zu haben ;) PS: Es ist die Friedefreudeeierkuchenzeit :)

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    Antwort von Tremor Tremor

    Kleben darf er auf keinem Fall. Aber er hätte Dich persönlich ansprechen sollen. Außerdem wenn Du dort nicht parken würdest, würde doch bestimmt ein anderer Wagen dort parken. Ich würde ihn persönlich die Meinung sagen, man muß sich nicht alles gefallen lasse. Für den Nachbarschafts-Frieden gehören immer zwei.

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    Antwort von Aspirin Aspirin

    So wie dein Nachbar drauf ist, würde ich vielleicht woanders parken,oder du hast evtl.mal Kratzer im Lack oder einen platten Reifen.Kein Scherz, aber habe ich selbst erlebt!

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    Was versthst du denn unter "kleben"? Der wird ja wohl kaum mit nem Eimer Kleister angerückt sein. Meinst du vielleicht ein Post-it? Natürlich dürfte es ok sein, dem Besitzer eines PKW höflich Nachrichten auf diese Art zu hinterlassen (besser jedenfalls als wenn er dich abschleppen würde g) aber worauf bezieht sich denn sein Wunsch dass du woanders parken sollst? Ist dort Parkverbot und du verschandelst die Aussicht?

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    Antwort von Mismid Mismid

    wenn es ein öffentliche Strasse ist, an der man parken kann und das Fahrzeug niemand behindert, kann es natürlich dort solange stehen bleiben wie es versichert und angemeldet ist. Einen Aufkleber muß man nicht akzeptieren. Sollte es ein post-it sein kann man den ja leicht wegmachen und wegschmeißen. Wenn es ein richtiger Aufkleber ist, kann man die eventuelle Beseitigung und Schäden die entstanden sind demjenigen in Rechnung stellen

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Wenn er mit dem Zettel (Kleber etc.) keinen Schaden angerichtet hat, gibt es keinen Sachschaden. Passiert das öfter ohne wirklichen Grund, könnte man es als Nötigung auslegen.

    Nur: ich denke, man sollte hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Ignoriere diese Zettelchen oder sprich mit ihm unaufgeregt. Sag ihm einfach, dass Du Dich innerhalb des Verkehrsrechts bewegst und auf seine Befindlichkeit keine Rücksicht nehmen kannst, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung kommt.

    Ich bin sicher, er wird irgendwann aufgeben.

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    Antwort von Paintybear Paintybear

    Das musst du dir auf keinen Fall gefallen lassen, solange das Auto ordnungsgemäß geparkt wird. Und "kleben" geht gar nicht. Das ist Sachbeschädigung. Dein Nachbar weiß doch wem das Auto gehört. Warum spricht er dich nicht direkt an?

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