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Darf mein Nachbar Zettel an mein Auto kleben, m mir was zu verbieten?

gefragt von poly1520 am 30.11.2008 um 11:11 Uhr

Mein Nachbar hat mir gestern einen Zettel an mein Firmenauto geklebt und mich aufgefordert das Auto an einer anderen Stelle zu parken, da er, wenn er aus dem Fenster schaut das Auto sieht. Ist er dazu berechtigt, Zettel an mein Auto zu kleben? Und muß ich mir das gefallen lassen?

Gruß poly1520

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Auto parken x 1 Zettel am Auto x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. November 2008 11:13
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Wie wäre es mit einem Gespräch unter Nachbarn und nicht gleich der Frage, darf der das? Wenn dort, wo Du stehst, das Parken erlaubt ist, dann kann der Nachbar nichts machen. Aber manchmal hilft Toleranz.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. November 2008 11:14
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Kleben darf er nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallFiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:30

ja das so wieso nicht! dann würd ich ihm beinhart den kleber entfernen lassen.

er darfs in den scheibenwischer einklemmen, wenn überhaupt, aber mehr nicht!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 30. November 2008 11:15
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Nein, das darf er nicht!

Ich würde ihm einen Zettel an die betreffende Fensterscheibe kleben, mit dem Hinweis, er möchte doch aus einem anderen Fenster schauen und ich könne ihm bei Bedarf gerne die Adresse eines guten Psychaters nennen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 30. November 2008 11:38

sehe gerade, Du bist mir zuvor gekommen

Kommentar von Simple_avatar2smallFiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:31

das hab ich mir auch schon überlegt zu schreiben, wäre eine richtig gute realistische idee!


bulli66
beantwortet von bulli66 am 30. November 2008 11:14
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ob du dir das gefallen lassen willst ist deine sache. du solltest dir nur überlegen, ob du lust auf nachbarschaftsstreit hast oder doch lieber frieden im haus haben möchtest. wenn genügend parkplätze frei sind, sollte ein anderer parkplatz eigentlich kein problem sein


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. November 2008 11:12
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Kleben nicht, denn das ist sachbeschädigung..aber hinter die Windschutzscheibe darf man schon was stecken..ob jetzt der Wunsch in Ordnung ist oder nicht ist mal völlig offen

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 30. November 2008 11:22

HINTER die Windschutzscheibe? Das ganz bestimmt nicht, denn dazu müßte er ja das Auto aufbrechen. Oder meinst du auf der Windschutzscheibe hinter den Scheibenwischer stecken?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. November 2008 11:25

oder so...:-))

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 30. November 2008 11:54

Ja, und genau das ist noch schlimmer. Wer sich auskennt, weiß wie empfindlich und teuer Wischerblätter sind.


FiatBravo18
beantwortet von FiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:30
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naja er darf nicht sagen, das du umparken musst!

aber das mit dem zettel is ja egal oder? wegen so was eine anzeige machen wäre unnötig, du könntest ihm auch eine freude machen, steck ihm jeden tag einen zettel mit einem spruch oder so in die windschutzscheibe, sozusagen als veräppelung XD


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 30. November 2008 11:36
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Kleb ihm einen Zettel ans Fenster, dass er es zumachen soll, damit Du ihn nicht mehr siehst; also kleben darf er nicht, alles andere ist eine Frage der fehlenden Kommunikation seinerseits; schade dass er nicht den Mut hat, dich selbst anzusprechen; seine Art ist kleinkariert.

Kommentar von Simple_avatar4smallcialiana am 30. November 2008 11:43

Kleinkariert ist es sicher auch, hier gleich zu fragen, was erlaubt ist.

Ich denke, da haben sich mal wieder zwei gesucht und gefunden :/

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 30. November 2008 19:20

kann durchaus sein


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 30. November 2008 11:29
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Zuerst sollte man ein Gespräch suchen.

Kleben ist Sachbeschädigung und kann polizeilich verfolgt werden.


anonym
beantwortet von Ermittler am 30. November 2008 11:26
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Ja. Es ist üblich, Mitteilungen wie z. B. Knöllchen etc. hinter den Scheibenwischer zu klemmen - wobei klemmen und kleben dringend eindeutig zu unterscheiden ist.

Die Parkplatzsituation ist davon unabhängig. Wenn das Auto auf einem öffentlichen, gekennzeichneten Parkplatz steht, ist das legal und zumutbar - es sei denn, es handelt sich nicht um einen normalen PKW, denn für LKW, Wohnwagen/-mobile, etc. gibt es u.U. besondere Regelungen für Wohngebiete. In dieser(tm) Siedlung z.B. dürfen LKW, WoMos und Kleintransporter NICHT parken. Die müssen nachts im Gewerbegebiet stehen.

Schade ist, dass man sowas nicht in einem netten positiven Gespräch klären kann.

Also - wer mir mit seinem Transporter die die schöne Aussicht und das Tageslicht durch Firmenwerbung ersetzt, kann sich schonmal ... einen Anwalt suchen.

Kommentar von Simple_avatar4smallcialiana am 30. November 2008 11:47

Wenn die Rechtsprechung tatsächlich vorsieht, dass größere Fahrzeuge nachts im Gewerbegebiet abgestellt werden müssen, dann ist dein Kommentar rein sachlich der wohl naheliegendste. Aber rennst du tatsächlich gleich zur Polizei/zum Anwalt? Du scheinst deinen Nick mit Bedacht gewählt zu haben ;) PS: Es ist die Friedefreudeeierkuchenzeit :)


Tremor
beantwortet von Tremor am 30. November 2008 11:21
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Kleben darf er auf keinem Fall. Aber er hätte Dich persönlich ansprechen sollen. Außerdem wenn Du dort nicht parken würdest, würde doch bestimmt ein anderer Wagen dort parken. Ich würde ihn persönlich die Meinung sagen, man muß sich nicht alles gefallen lasse. Für den Nachbarschafts-Frieden gehören immer zwei.


anonym
beantwortet von Aspirin am 30. November 2008 11:18
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So wie dein Nachbar drauf ist, würde ich vielleicht woanders parken,oder du hast evtl.mal Kratzer im Lack oder einen platten Reifen.Kein Scherz, aber habe ich selbst erlebt!


anonym
beantwortet von MarianneW am 30. November 2008 11:17
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Was versthst du denn unter "kleben"? Der wird ja wohl kaum mit nem Eimer Kleister angerückt sein. Meinst du vielleicht ein Post-it? Natürlich dürfte es ok sein, dem Besitzer eines PKW höflich Nachrichten auf diese Art zu hinterlassen (besser jedenfalls als wenn er dich abschleppen würde g) aber worauf bezieht sich denn sein Wunsch dass du woanders parken sollst? Ist dort Parkverbot und du verschandelst die Aussicht?


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. November 2008 11:16
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wenn es ein öffentliche Strasse ist, an der man parken kann und das Fahrzeug niemand behindert, kann es natürlich dort solange stehen bleiben wie es versichert und angemeldet ist. Einen Aufkleber muß man nicht akzeptieren. Sollte es ein post-it sein kann man den ja leicht wegmachen und wegschmeißen. Wenn es ein richtiger Aufkleber ist, kann man die eventuelle Beseitigung und Schäden die entstanden sind demjenigen in Rechnung stellen


anonym
beantwortet von tigeroli am 30. November 2008 11:14
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Wenn er mit dem Zettel (Kleber etc.) keinen Schaden angerichtet hat, gibt es keinen Sachschaden. Passiert das öfter ohne wirklichen Grund, könnte man es als Nötigung auslegen.

Nur: ich denke, man sollte hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Ignoriere diese Zettelchen oder sprich mit ihm unaufgeregt. Sag ihm einfach, dass Du Dich innerhalb des Verkehrsrechts bewegst und auf seine Befindlichkeit keine Rücksicht nehmen kannst, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung kommt.

Ich bin sicher, er wird irgendwann aufgeben.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 30. November 2008 11:13
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Das musst du dir auf keinen Fall gefallen lassen, solange das Auto ordnungsgemäß geparkt wird. Und "kleben" geht gar nicht. Das ist Sachbeschädigung. Dein Nachbar weiß doch wem das Auto gehört. Warum spricht er dich nicht direkt an?


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