Mein Nachbar hat mir gestern einen Zettel an mein Firmenauto geklebt und mich aufgefordert das Auto an einer anderen Stelle zu parken, da er, wenn er aus dem Fenster schaut das Auto sieht. Ist er dazu berechtigt, Zettel an mein Auto zu kleben? Und muß ich mir das gefallen lassen?
Gruß poly1520

Wie wäre es mit einem Gespräch unter Nachbarn und nicht gleich der Frage, darf der das? Wenn dort, wo Du stehst, das Parken erlaubt ist, dann kann der Nachbar nichts machen. Aber manchmal hilft Toleranz.

Kleben darf er nicht.
ja das so wieso nicht! dann würd ich ihm beinhart den kleber entfernen lassen.
er darfs in den scheibenwischer einklemmen, wenn überhaupt, aber mehr nicht!

Nein, das darf er nicht!
Ich würde ihm einen Zettel an die betreffende Fensterscheibe kleben, mit dem Hinweis, er möchte doch aus einem anderen Fenster schauen und ich könne ihm bei Bedarf gerne die Adresse eines guten Psychaters nennen.
Guppy194 am 30. November 2008 11:38 sehe gerade, Du bist mir zuvor gekommen
das hab ich mir auch schon überlegt zu schreiben, wäre eine richtig gute realistische idee!

ob du dir das gefallen lassen willst ist deine sache. du solltest dir nur überlegen, ob du lust auf nachbarschaftsstreit hast oder doch lieber frieden im haus haben möchtest. wenn genügend parkplätze frei sind, sollte ein anderer parkplatz eigentlich kein problem sein

Kleben nicht, denn das ist sachbeschädigung..aber hinter die Windschutzscheibe darf man schon was stecken..ob jetzt der Wunsch in Ordnung ist oder nicht ist mal völlig offen
Franticek am 30. November 2008 11:22 HINTER die Windschutzscheibe? Das ganz bestimmt nicht, denn dazu müßte er ja das Auto aufbrechen. Oder meinst du auf der Windschutzscheibe hinter den Scheibenwischer stecken?
naja er darf nicht sagen, das du umparken musst!
aber das mit dem zettel is ja egal oder? wegen so was eine anzeige machen wäre unnötig, du könntest ihm auch eine freude machen, steck ihm jeden tag einen zettel mit einem spruch oder so in die windschutzscheibe, sozusagen als veräppelung XD

Kleb ihm einen Zettel ans Fenster, dass er es zumachen soll, damit Du ihn nicht mehr siehst; also kleben darf er nicht, alles andere ist eine Frage der fehlenden Kommunikation seinerseits; schade dass er nicht den Mut hat, dich selbst anzusprechen; seine Art ist kleinkariert.

Zuerst sollte man ein Gespräch suchen.
Kleben ist Sachbeschädigung und kann polizeilich verfolgt werden.
Ja. Es ist üblich, Mitteilungen wie z. B. Knöllchen etc. hinter den Scheibenwischer zu klemmen - wobei klemmen und kleben dringend eindeutig zu unterscheiden ist.
Die Parkplatzsituation ist davon unabhängig. Wenn das Auto auf einem öffentlichen, gekennzeichneten Parkplatz steht, ist das legal und zumutbar - es sei denn, es handelt sich nicht um einen normalen PKW, denn für LKW, Wohnwagen/-mobile, etc. gibt es u.U. besondere Regelungen für Wohngebiete. In dieser(tm) Siedlung z.B. dürfen LKW, WoMos und Kleintransporter NICHT parken. Die müssen nachts im Gewerbegebiet stehen.
Schade ist, dass man sowas nicht in einem netten positiven Gespräch klären kann.
Also - wer mir mit seinem Transporter die die schöne Aussicht und das Tageslicht durch Firmenwerbung ersetzt, kann sich schonmal ... einen Anwalt suchen.
Wenn die Rechtsprechung tatsächlich vorsieht, dass größere Fahrzeuge nachts im Gewerbegebiet abgestellt werden müssen, dann ist dein Kommentar rein sachlich der wohl naheliegendste. Aber rennst du tatsächlich gleich zur Polizei/zum Anwalt? Du scheinst deinen Nick mit Bedacht gewählt zu haben ;) PS: Es ist die Friedefreudeeierkuchenzeit :)

Kleben darf er auf keinem Fall. Aber er hätte Dich persönlich ansprechen sollen. Außerdem wenn Du dort nicht parken würdest, würde doch bestimmt ein anderer Wagen dort parken. Ich würde ihn persönlich die Meinung sagen, man muß sich nicht alles gefallen lasse. Für den Nachbarschafts-Frieden gehören immer zwei.
So wie dein Nachbar drauf ist, würde ich vielleicht woanders parken,oder du hast evtl.mal Kratzer im Lack oder einen platten Reifen.Kein Scherz, aber habe ich selbst erlebt!
Was versthst du denn unter "kleben"? Der wird ja wohl kaum mit nem Eimer Kleister angerückt sein. Meinst du vielleicht ein Post-it? Natürlich dürfte es ok sein, dem Besitzer eines PKW höflich Nachrichten auf diese Art zu hinterlassen (besser jedenfalls als wenn er dich abschleppen würde g) aber worauf bezieht sich denn sein Wunsch dass du woanders parken sollst? Ist dort Parkverbot und du verschandelst die Aussicht?
wenn es ein öffentliche Strasse ist, an der man parken kann und das Fahrzeug niemand behindert, kann es natürlich dort solange stehen bleiben wie es versichert und angemeldet ist. Einen Aufkleber muß man nicht akzeptieren. Sollte es ein post-it sein kann man den ja leicht wegmachen und wegschmeißen. Wenn es ein richtiger Aufkleber ist, kann man die eventuelle Beseitigung und Schäden die entstanden sind demjenigen in Rechnung stellen
Wenn er mit dem Zettel (Kleber etc.) keinen Schaden angerichtet hat, gibt es keinen Sachschaden. Passiert das öfter ohne wirklichen Grund, könnte man es als Nötigung auslegen.
Nur: ich denke, man sollte hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Ignoriere diese Zettelchen oder sprich mit ihm unaufgeregt. Sag ihm einfach, dass Du Dich innerhalb des Verkehrsrechts bewegst und auf seine Befindlichkeit keine Rücksicht nehmen kannst, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung kommt.
Ich bin sicher, er wird irgendwann aufgeben.

Das musst du dir auf keinen Fall gefallen lassen, solange das Auto ordnungsgemäß geparkt wird. Und "kleben" geht gar nicht. Das ist Sachbeschädigung. Dein Nachbar weiß doch wem das Auto gehört. Warum spricht er dich nicht direkt an?