Ja. Es ist üblich, Mitteilungen wie z. B. Knöllchen etc. hinter den Scheibenwischer zu klemmen - wobei klemmen und kleben dringend eindeutig zu unterscheiden ist.
Die Parkplatzsituation ist davon unabhängig. Wenn das Auto auf einem öffentlichen, gekennzeichneten Parkplatz steht, ist das legal und zumutbar - es sei denn, es handelt sich nicht um einen normalen PKW, denn für LKW, Wohnwagen/-mobile, etc. gibt es u.U. besondere Regelungen für Wohngebiete. In dieser(tm) Siedlung z.B. dürfen LKW, WoMos und Kleintransporter NICHT parken. Die müssen nachts im Gewerbegebiet stehen.
Schade ist, dass man sowas nicht in einem netten positiven Gespräch klären kann.
Also - wer mir mit seinem Transporter die die schöne Aussicht und das Tageslicht durch Firmenwerbung ersetzt, kann sich schonmal ... einen Anwalt suchen.
ja das so wieso nicht! dann würd ich ihm beinhart den kleber entfernen lassen.
er darfs in den scheibenwischer einklemmen, wenn überhaupt, aber mehr nicht!