Mein Mann und ich hatten uns getrennt und ich hatte mir zusammen mit meinem Sohn eine Wohnung genommen 3 Zimmer 60qum.Ich stehe auch alleine im Mietvertrag ,außerdem steht da drinne das die Wohnung nur für 2 Personen bewohnbar ist. Nun wollen mein Mann und ich es nochmal zusammen versuchen,darf mein Mann bei mir einziehen oder kann der Vermieter das verbieten?
Darf mein Mann bei mir einziehen?
Antworten (17)
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3Antwort von
MalkiaMalkia
Manchmal kann man hier über die Antworten nur mit dem Kopf schütteln.
Aber sicher darf dein Mann zu dir ziehen. Du brauchst keine Genehmigung vom Vermieter (fragen musst du auch nicht) und der Vertrag muss auch nicht geändert werden. Auch wenn laut Vertrag nur 2 Personen wohnen "dürfen", bei der Größe ist die Wohnung noch lange nicht überbelegt.
Das einzige was du machen musst, ihn davon unterrichten, so das die Nebenkosten um 1 Person erhöht wird.Kommentar von
albatrosalbatros auch ich schließe mich vollinhaltlich malkia und obekhicks an.
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3Antwort von
Susi2424Susi2424
Verbieten nicht aber es wäre angemessen sich bei der zuständigen Verwaltung zu melden und falls du es wünscht einen Nachtrag zum Mietvertrag zu machen. Dabei geht es eigentl immer nur um die Gesamtschuldnerische Haftung, das wird dein Vermieter die dann auch sagen mehr nicht.
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MalkiaMalkia Am Mietvertrag muss nichts geändert werden.
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Susi2424Susi2424 kann aber auf wunsch, wegen der gesamtschuldnerrischen haftung.
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ratznase51ratznase51
Du darfst bis zu 6 Wochen Besuch haben! Also habt ihr erst einmal Zeit es wieder zu Probieren (vielleicht hat es sich dann sowieso erledigt). Verbieten kann er es nicht (meine Bekannte hatte es auch)aber er kann mehr Nebenkosten fordern.Würde nach 6 Wochen den Vermieter informieren und wenn er Ärger macht mir eine neue Wohnung suchen, denn wer möchte im ewigen Streit mit dem Vermieter leben?
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Haesilein1951Haesilein1951 dies ist ein sehr guter Rat.
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2Antwort von
Cosen1989Cosen1989
Wenn im Vertrag steht für 2 Personen darf er es rechtlcih gesehen nicht....
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DerRusseDerRusse aber es sind dann doch 3
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SiilkeSiilke Mutter+Sohn=2Personen!
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1Antwort von
Haesilein1951Haesilein1951
Der Mieter ist berechtigt Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ohne Erlaubnis in die Wohnung aufzunehmen. Es darf jedoch keine Überbelegung eintreten. Der Vorschlag von Ratznase finde ich super. Da habt ihr Zeit. Danach kannst du den Vermieter informieren.
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1Antwort von
EuladeEulade
Der Vermieter muss einwilligen, darf die Einwilligung beim Partner (und beim Ehemann erst recht nicht, Familie ist Grundgesetzlich geschützt)aber nur verweigern, wenn die Wohnung nicht über eine bestimmte Anzahl belegt werden darf (Abwasser). Bei 60 qm wohl eher nicht der Fall.
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naddelinskynaddelinsky
ist doch deine sache, ob du mit 2 weiteren personen auf 60m² wohnen möchtest. allerdings musst du deinen vermieter um erlaubnis bitten.
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MalkiaMalkia Muss sie nicht!!
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dingsvomdachdingsvomdach nicht ganz richtig:manche Vermieter wollen das wissen,wer nur langfristig zu Besuch kommt oder einzieht.Ich würde fragen,sonst gibt es Theater.
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ub00tub00t
Da die Fragestellerin anscheinend sowieso schon eine Entscheidung getroffen hat und sich hier nur die letzte Bestätigung holen will, liest sie selektiv, also alles, was ihre entscheidung befürwortet, wird wahrgenommen, der Rest verdrängt.
Hier gehts auch nicht um den Mietvertrag, hier gehts um Einsamkeit, Sehnsucht, fehlende Wärme, alles Sachen, die ich sehr gut verstehe kann.
Aber ich kann nur warnen, ein übereiltes neuerliches Zusammenziehen ohne grundlegende Änderung zu vorher ist schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt. Dann stehst Du da, eventuell mit nem Haufen Schulden, auf jeden Fall mit nem Haufen frischer Narben.
Und nochmals, binde deinen Sohn mit ein in diese Entscheidung, was ich und wir hier schreiben, ist sowieso nur Makulatur, ist es doch dein Leben.
Wann ist eine Frau im Vorteil gegenüber einem Mann? Wenn er sich selbst um seinen Krempel kümmern muß. Ich warne nochmals: vermutlich vermisst er sein ehemals relativ bequems Leben mit warmen Mahlzeiten, ner Putzfrau usw usw.
Wie auch immer: viel Glück
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ub00tub00t
Vermieter kann es verbieten. Außerdem sind - falls einer von Euch arbeitslos wird - nierigere Bemessungsgrundlagen gültig und ihr bekommt weniger Geld.
Und abgesehen davon: wenn es wieder scheitert?
Ich würde Dir raten, lernt Euch neu kennen, lebt vorläufig weiter getrennt, außerdem: was sagt Sohnemann? Wirds da nicht etwas eng in der Bude? Weiter gehts: Männer brauchen immer wem, der sie versorgt, bekocht, usw. Vllt. sucht er nur nen Schlafplatz mit Betreung, spielt Dir aber ein Comeback vor.
Immer das Schlimmste annehmen, das Beste hoffen.
Ich würde ihm zur Zeit nicht mal nen Schlüssel geben. Und ich bin ein Mann, ich weiß, wovon ich rede
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dingsvomdachdingsvomdach
diese Frage beschwört geradezu Diskussionen hoch! Meine Erfahrung:Freundin pendelt zwischen ihrer Wohnung und der des Freundes hin und her (ein mal hier eine ganze Wochen wohnen,dann wieder dort).Vermieter des Freundes war stinkig:wohnt sie jetzt dabei? Warum sagt mir niemand was,so geht das nicht!! Er wollte informiert werden (was ich auch nachvollziehen kann).Um genau diesen Streit und Unstimmigkeiten zu verhindern,würde ich den Vermieter informieren.Die Antwort von ratznase51 finde ich sehr gut:sehe deinen Mann als Besuch an-er wird ja wohl noch seine eigene Wohnung haben.Bitte nicht sofort wieder zusammenziehen,nehmt euch Zeit! Er eine Woche bei dir als Besuch,dann geht er wieder zurück in seine Wohnung-dann hockt ihr nicht so aufeinander und ihr könnt euch langsam aneinander gewöhnen
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SiilkeSiilke
Klar darf er das verbieten,da kannst Du auch nichts machen,wenn er nicht zustimmt.
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MalkiaMalkia Kann er nicht!!
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vincerovincero reg dich nicht auf malkia, ignoranz ist nicht heilbar
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Gg137Gg137
Der Vermieter könnte es theoretisch verbieten, praktisch macht er das wahrscheinlich nicht!
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MalkiaMalkia Auch "theoretisch" kann er es niccht verbieten.
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ub00tub00t er kann, im Mietvertrag stehen 2 Nutzer Maximum.
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DerRusseDerRusse
da musst du den mietvertrag ändern halt dem vermieter bescheid sagen das es jetzt 3 personen sind ist glaub ich nicht alzuviel papierzeugs
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SiilkeSiilke Man kann nicht einseitig den Mietvertrag ändern,der Vermieter muss dem zustimmen!
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MalkiaMalkia Weshalb soll der Vertrag denn geändert werden? Das ist doch völliger Quatsch.
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Joschy0907Joschy0907
Nein das kann er nicht, allerding kann er dir kündigen wenn er das umbedingt will...
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MalkiaMalkia Mit welcher Begründung kann er ihr Kündigen???
Da täuscht du dich aber ganz gewaltig.Kommentar von
Joschy0907Joschy0907 Auf Grund der Tatsache das die Wohnung für 3 Personen zu klein ist bzw. bei Abschluß des Mietvertrages darauf hingewiesen wurde das die Wohnung nur für 2 Personen gedacht ist.Die Mieterin ist auf den Vertrag mit ihrer Unterschrift eingegangen...ganz einfach
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MalkiaMalkia Diese Klausel ist, in Anbetracht der Größe der Wohnung, unwirksam!
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Joschy0907Joschy0907 Ne ne, da ist nichts Sittenwidriges dran, ich als Vermieter kann auf Erfüllung meines Vetrages bestehen, es bleibt mir überlassen wieviele Personen ich in meiner Wohnung haben möchte....
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MalkiaMalkia Da irrst du dich aber mächtig gewaltig.
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KroegerKroeger
sprech mir deinem vermieter, leigt in seinem ermessen ob er es duldet
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MalkiaMalkia Der hat das zu dulden, da brauch man gar nicht mit ihm sprechen!
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stef1601stef1601
kann er verbieten!
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MalkiaMalkia Kann er nicht, auf welche Grundlage denn?
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stef1601stef1601 Wenn ein Mietvertrag für 2 Perosnen ist, kann nicht ein dritter ohne zustimmung einziehen. Logisch
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MalkiaMalkia Aber woll!!
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stef1601stef1601 Also kann ich eine Wohnung anmieten für 1 Person und dann einfach ne ganze Familie einziehen lassen, ohne das der Vermieter dem zustimmen muss. auch kann ich einfach nen Bekannten einziehen lassen...Also das ist ja ein Ding.
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MalkiaMalkia Na sicher! Wenn die Wohnung groß genug ist, kann sie auch nur 1 Zimmer haben.
ich kann malkia nur zustimmen. beide punkte korrekt beantwortet.
so viele antworten, und nur blödsinn. wann hören diese leute mal auf hier ihre meinung zu schreiben? die fragesteller sind in einer situation wo sie fundierten rat benötigen und nicht irgendwelche spekulationen.
DH
Du sagst es...seufz